Hintergrundwerte in Bayern

Hintergrundwerte sind die repräsentativen, flächenhaften Schadstoffgehalte in Böden. Somit zeigen Hintergrundwerte, welche Stoffmengen in Böden unter natürlichen Umständen auftreten. Im Gegensatz zu den statistisch abgeleiteten "Hintergrundwerten" sind "Hintergrundgehalte" tatsächlich in Böden gemessene Schadstoffkonzentrationen. Diese stammen vom Ausgangsgestein ("geogen") und/oder werden über die Luft und Niederschläge in die Böden eingetragen ("ubiquitärer, vom Menschen verursachter Eintrag").

Bei der Ableitung von regionalen Hintergrundwerten ist die unterschiedliche Landnutzung (Landwirtschaft oder Forst) zu berücksichtigen. Böden auf Altablagerungen und Altstandorten, Standorte mit schädlichen Bodenveränderungen sowie Böden entlang von Straßen und in Siedlungsnähe sind ausgeschlossen. In Bayern liegen Hintergrundwerte für folgende (Schad-)Stoffe in nachfolgender Tabelle vor:

Schadstoffe, für die Hintergrundwerte in Bayern erhoben wurden
Anorganische Schadstoffe Organische Schadstoffe BAP
Arsen (As) Benzo(a)pyren
Cadmium (Cd) HCB (Hexachlorbenzol)
Kobalt (Co) PAK16 (Summenparameter für 16 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Chrom (Cr) PCB6 (Polychlorierte Biphenyle der IUPAC(Internationale Union für reine und angewandte Chemie)-Nummern 28,52,101,138,153 und 180)
Kupfer (Cu) Ʃ-DDT (Summe aus op-DDE, pp-DDE, op-DDD, pp-DDD, opDDT, pp-DDT; (DDT: Dichlordiphenyltrichlorethan, DDE: Dichlordiphenyltrichlorethen,DDD: Dichlordiphenyldichlorethan)
Quecksilber (Hg) Dioxine und dioxinähnliche PCBs für den Maßstab 1:500 000
Molybdän (Mo)
Nickel (Ni)
Blei (Pb)
Antimon (Sb)
Selen (Se)
Zinn (Sn)
Thallium (Tl)
Vanadium (V)
Zink (Zn)

Anorganische und organische Schadstoffe in Böden müssen anhand der Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte nach Anhang 2 der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) eingeordnet und bewertet werden:

Vorsorgewerte = Werte, bei deren Überschreiten in der Regel davon auszugehen ist, dass Bedenken für die Entstehung einer schädlichen Bodenveränderung bestehen ("Besorgnisschwelle").

Prüfwerte = Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt ("Belastungsschwelle").

Maßnahmenwerte = Werte, bei deren Überschreiten in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.

Überschreiten die tatsächlich angetroffenen Stoffgehalte einen Vorsorgewert der BBodSchV, ist in der Regel davon auszugehen, dass längerfristig schädliche Bodenveränderungen entstehen können und daher Vorsorgemaßnahmen nach § 7 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) geboten sind. Zur Klärung sollten deshalb die Stoffgehalte zusätzlich mit den jeweiligen Hintergrundwerten folgender Vollzugshilfe (siehe Publikationen rechte Spalte) verglichen werden:

  • "Hintergrundwerte von anorganischen und organischen Schadstoffen in Böden Bayerns - Vollzugshilfe für den vorsorgenden Bodenschutz mit Bodenausgangsgesteinskarte von Bayern 1:500.000"
  • "Hintergrundbelastung bayerischer Oberböden und Humusauflagen mit PCDD, PCDF und dlPCB"

Wird der Vorsorgewert der BBodSchV überschritten, jedoch der aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse wissenschaftlich vom LfU abgeleitete Hintergrundwert nicht erreicht, müssen in der Regel keine Vorsorgemaßnahmen angewendet werden (Nr. 5.1, Abs. 2 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV)).

Literatur

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU, 1999): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), BGBl. I. - S. 1554.

GEMEINSAME BEKANNTMACHUNG DER BAYERISCHEN STAATSMINISTERIEN FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN, DES INNERN, FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN UND FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT (STMUL et al., 2000): Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV), Nr. 8772.6-1999/3. – S. 534, AllMBl. 2000.

LABO (BUND-LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ) (2003): Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden. Beschlussfassung der 33. StäA4-Sitzung 29./30.1.2003. - 58 S.

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