Verringerung klimaschädlicher F-Gase
Was sind F-Gase?
Fluorierte Gase (F-Gase) wurden als Ersatzstoffe für die ozonschichtschädigenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um teil-(HFKW) oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) die in verschiedenen chemischen Zusammensetzungen hauptsächlich in Kälte- und Klimaanlagen enthalten sind, aber auch als Betriebsmittel in Wärmepumpen eingesetzt werden. Da diese Stoffe über ein sehr hohes Treibhauspotenzial – zum Teil mehrere tausendmal höher als Kohlendioxid (CO2) – verfügen, sind ihre Emissionen klimaschädlich.
Neuere F-Gase sind die Hydrofluorolefine (HFO), also ungesättigte, fluorierte Kohlenwasserstoffe, die zwar über ein geringes Treibhauspotenzial verfügen, aber in der Atmosphäre unter anderem zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden. Dieser Stoff wiederum gehört zur Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“, den Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), wie auch die meisten derzeit eingesetzten F-Gase.
F-Gase können bei Leckagen der Anlagen oder bei unachtsamen Wartungs- oder Reparaturarbeiten in die Atmosphäre entweichen. Deshalb reduziert ein Umstieg auf alternative Kältemittel nicht nur die Emission klimaschädlicher Gase, sondern auch den TFA-Eintrag in die Umwelt.
Wo werden F-Gase eingesetzt?
- Stationäre Kälteanlagen (Kühlregale in Supermärkten, Industriekälte für Lebensmittelproduktion, Medizin)
- Stationäre Klimaanlagen (Bürogebäude)
- Mobile Klimaanlagen (Kfz)
- Mobile Kühlfahrzeuge
- Wärmepumpen
- Füllgase in Schaumstoffen
- Isoliergas in elektrische Schaltanlagen
- Treibmittel in Spraydosen
- Dosier-Aerosole (Asthmasprays)
Welche alternativen Kältemittel gibt es?
Auf dem Markt gibt es alternative Kältemittel, wie zum Beispiel die Kohlenwasserstoffe Propan oder Butan sowie Kohlendioxid (CO2) und Ammoniak, die über ein niedrigeres Treibhauspotenzial verfügen und somit auch weniger klimaschädlich sind als F-Gase. Ein Umstieg auf alternative Technologien ist daher eine wirksame Methode, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Während Butan seit vielen Jahren in Haushaltskühl- und gefrierschränken standardmäßig verwendet wird, gibt es sowohl im Gewerbe- und Industriebereich als auch im Wärmepumpensektor noch Hemmnisse zu überwinden. Neben der Energieeffizienz muss bei größeren Füllmengen vor allem der Sicherheitsaspekt berücksichtigt werden. Damit gehen auch höhere Investitionskosten einher, die sich durch geringere Betriebskosten decken müssen.
Das LfU informierte bereits im Rahmen verschiedener Projekte über F-Gase, die Möglichkeiten, deren Verwendung zu reduzieren, sowie deren Alternativen im Klima- und Kältesektor. Die Broschüre „Natürliche Gase für klimafreundliche Kälteanlagen“ zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, dass ein Umstieg möglich und auch wirtschaftlich sein kann. Im März 2024 ging nun ein neues Projekt zur „Förderung des Umstiegs auf umweltfreundliche Kältemittel in Heiz- und Kühlsystemen“ an den Start.
Wie ist die Verwendung von F-Gasen gesetzlich geregelt?
F-Gase werden in der EU durch mehrere Verordnungen geregelt. Die novellierte EU F-Gase-Verordnung 2024/573 ist am 11.03.2024 in Kraft getreten. Sie hat die bisherige F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014 aufgehoben. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Umwelt durch Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen. Zudem wird ein Anreiz für die Nutzung von alternativen Kältemitteln geschaffen, die weniger klimaschädlich sind als die herkömmlichen F-Gase. Zu diesem Zweck soll das Inverkehrbringen der HFKW bis 2050 stufenweise reduziert und schließlich ganz verboten werden (Phase-Out). In der Verordnung werden die Verwendung von F-Gasen, das Inverkehrbringen, Leckage- und Dichtheitskontrollen und die Zertifizierungsanforderungen für Personal und Betriebe geregelt. Letztere gelten darüber hinaus entsprechend auch für natürliche Kältemittel.
Über die Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung informiert ausführlicher unsere Internetseite „Infozentrum UmweltWirtschaft“ (siehe „Weiterführende Informationen“).
Weiterführende Informationen
Links
- F-Gase-Verordnung 2024
- EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
- Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung
- Zertifizierung der Betriebe nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- EU-Richtlinie zu F-Gas-Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen
- Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 07. Februar 2024
- Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates