Tierkörperbeseitigungsanstalten

Es handelt sich dabei um Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte, die nach Nr. 7.12.1.1 des Anhangs der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind und die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 TierNebG Material der Kategorie 1 und 2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verarbeiten. Es gibt derzeit 5 solche Anlagen in Bayern.

Die Linkliste bietet Ihnen einen Überblick über die Standorte der Tierkörperbehandlungsanstalten.
Bei den einzelnen Anlagen sind die Überwachungsberichte hinterlegt.

Die Bayernkarte bietet Ihnen einen Überblick über die Standorte der Tierkörperbehandlungsanstalten.
Bei den einzelnen Anlagen sind die Überwachungsberichte hinterlegt.

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Bayernkarte mit den Standorten von Tierkörperbeseitigungsanstalten
Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Tierkörperbeseitigungsanstalt St. Erasmus Tierkörperbeseitigungsanstalt Plattling Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf

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