Bewertung der Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen

Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen

Die Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen vom 02.05.2013 (17. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen, die nach § 4 des BImSchG in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sind. Die 17. BImSchV enthält Anforderungen an Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen, die bei der Errichtung und beim Betrieb der Anlagen zur

  • Bekämpfung von Brandgefahren,
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen,
  • Behandlung von Abfällen,
  • Nutzung der entstehenden Wärme und
  • zur Erfüllung von Luftqualitätsanforderungen der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union

einzuhalten sind.

Bei der Bewertung der tatsächlichen Emissionen einer Abfallverbrennungsanlage gemäß den Grenzwerten der 17. BImSchV ist zu beachten, dass diese Grenzwerte sehr niedrig sind. Die Grenzwerte der 17. BImSchV orientieren sich an den für technisch machbar erachteten Abscheideleistungen von Abgasreinigungsanlagen. Diese Grenzwerte leiten sich aus den Schlussfolgerungen der BVT-Schlussfolgerungen über beste verfügbare Techniken der Abfallverbrennung ab.

Um diese hohen Abscheideleistungen der Abgasreinigungsanlagen zu erreichen, sind meist mehrstufige Abgasreinigungsanlagen notwendig, die vom Bauvolumen ein Mehrfaches des eigentlichen Feuerungsbereiches (Bunker, Ofen, Dampfkessel) ausmachen.

Abfall als Brennstoff in Thermischen Behandlungsanlagen für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle (Hausmüllverbrennungsanlagen)

Der Abfall aus Haushaltungen hat als Brennstoff einen Heizwert mit einer Bandbreite von ca. 5.000 kJ/kg bis ca. 10.000 kJ/kg. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle besitzen größere Schwankungsbreiten. Alleine diese Inhomogenität lässt den technischen Reifegrad bei der thermischen Abfallbehandlung erkennen. Die Abfallzusammensetzung, die sowohl jahreszeitlichen als auch unvorhersehbaren Schwankungen unterworfen ist, lässt sich in der Regel nicht immer vorhersehen und zeigt erst bei der thermischen Behandlung auf dem Rost das ihr innewohnende Potential an Energie und Schadstoffen

Die großen Schwankungsbreiten des Heizwertes sowie der allgemeinen stofflichen Zusammensetzung erfordern einen hochkomplexen Regelungsprozess, der einerseits der Betriebssicherheit und andererseits den hohen Anforderungen des Umweltschutzes Rechnung tragen muss. Als Leitgrößen in der Feuerung dienen u.a. die Parameter O2, CO und Feuerraumtemperatur.

Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen

Im Normalbetrieb halten die Anlagen die Emissionen sicher und deutlich unterhalb der Grenzwerte der 17. BImSchV ein. Oftmals sind die tatsächlichen Emissionen sogar so niedrig, dass sie unterhalb der Nachweisgrenze der eingesetzten Messverfahren liegen.

Trotz aufwendiger Technik können jedoch aufgrund des inhomogenen Brennstoffs (Abfall) in Ausnahmesituationen kurzzeitig erhöhte Werte, insbesondere beim Anfahren, Abfahren und bei Störungen der Anlagen auftreten.

Neben den technischen Daten (u. a. Anzahl der Linien, Abfalldurchsatz pro Ofen, Energieverwertung, Einzugsgebiet, Abgasreinigung) veröffentlichen wir die für die jeweilige Abfallverbrennungsanlage festgesetzten Emissionsgrenzwerte. Die jährliche Bekanntgabe der mittels periodischer und kontinuierlicher Emissionsmessung ermittelten Emissionen, einschließlich die Beurteilung der Verbrennungsbedingungen erfolgt gemäß § 23 der 17. BImSchV (Veröffentlichungspflicht) durch die Betreiber der Anlagen selbst.

Überwachung der Emissionen

Der zeitliche Verlauf der emittierten Schadstoffe und der Betriebsparameter werden gemäß den Vorgaben der 17. BImSchV erfasst. Dabei werden zahlreiche der im Bescheid reglementierten Schadstoffe kontinuierlich gemessen, in einem Emissionswerterechner auf Normbedingungen umgerechnet und klassiert. Somit ist es möglich, die Emissionen der Anlage für jeden Zeitpunkt des Betriebes nachzuvollziehen und zu überprüfen. Weitere Schadstoffparameter wie Schwermetalle sowie Dioxine und Furane werden in der Regel zweimal jährlich gemessen.

Die validierten Daten des Emissionswerterechners sind ein wesentlicher Bestandteil der behördlichen Überwachung. Sie werden daher regelmäßig kontrolliert. Störungen an der Anlage werden nach einem festgelegten Meldeplan je nach Schwere der Störung entweder sofort oder monatlich den zuständigen Behörden gemeldet.

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