Weitere Kriterien für die Standortprüfung

Es sind zu berücksichtigen:

Wasserwirtschaft, Geologie und Geotechnik

  • Geologische Einheiten, Morphologie, Boden- und Gesteinsarten sowie Boden- und Gesteinsstrukturen
  • regional bedeutsame Grundwasservorkommen, die fachbehördlich erfasst sind
  • Bereiche mit Quellen, Schicht- und Hangwasseraustritten
  • geologische Störungszonen
  • Rohstoffvorbehaltsgebiete, die in den Regionalplänen ausgewiesen sind
  • erhaltenswerte Geotope

Naturschutz/Landschaftspflege

  • Landschaftsschutzgebiete und Kernzonen von Naturparken (§§ 26 und 27 BNatSchG, Art. 15 BNatSchG)
  • Lebensräume, Wuchs- und Fundorte von Rote-Liste-2-Arten gemäß Roter Liste
  • landschaftliche Vorbehaltsgebiete und regionale Grünzüge gemäß Regionalplan
  • Waldflächen in waldarmen Gebieten (Bewaldung kleiner 20 %)
  • Waldflächen, die im Waldfunktionsplan (Art. 6 BayWaldG) mit besonderen Vorrangfunktionen belegt sind
  • kulturhistorisch und geomorphologisch bedeutsame Gebiete
  • reichgegliederte, landschaftlich reizvolle Gebiete hoher Eigenart und Schönheit, die für die Erholung von Bedeutung sind

Weitere Kriterien

  • Denkmäler (Art. 1 BayDSchG)

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