Weitere Kriterien für die Standortprüfung
Es sind zu berücksichtigen:
Wasserwirtschaft, Geologie und Geotechnik
- Geologische Einheiten, Morphologie, Boden- und Gesteinsarten sowie Boden- und Gesteinsstrukturen
- regional bedeutsame Grundwasservorkommen, die fachbehördlich erfasst sind
- Bereiche mit Quellen, Schicht- und Hangwasseraustritten
- geologische Störungszonen
- Rohstoffvorbehaltsgebiete, die in den Regionalplänen ausgewiesen sind
- erhaltenswerte Geotope
Naturschutz/Landschaftspflege
- Landschaftsschutzgebiete und Kernzonen von Naturparken (§§ 26 und 27 BNatSchG, Art. 15 BNatSchG)
- Lebensräume, Wuchs- und Fundorte von Rote-Liste-2-Arten gemäß Roter Liste
- landschaftliche Vorbehaltsgebiete und regionale Grünzüge gemäß Regionalplan
- Waldflächen in waldarmen Gebieten (Bewaldung kleiner 20 %)
- Waldflächen, die im Waldfunktionsplan (Art. 6 BayWaldG) mit besonderen Vorrangfunktionen belegt sind
- kulturhistorisch und geomorphologisch bedeutsame Gebiete
- reichgegliederte, landschaftlich reizvolle Gebiete hoher Eigenart und Schönheit, die für die Erholung von Bedeutung sind
Weitere Kriterien
- Denkmäler (Art. 1 BayDSchG)