Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas)

Erprobungsphase der fortgeschriebenen REWas

Die Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlicher Vorhaben (REWas) beschreiben Form und Inhalt von Entwürfen für die Themenbereiche

  • Gewässerausbau und Hochwasserschutz
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Abwasseranlagen

Die 1983 eingeführten und 2005 überarbeiteten REWas sind ein bewährtes Hilfsmittel für Planer, Bauherren und Prüfer und bilden einen allgemein anerkannten Qualitätsstandard.

Für wasserwirtschaftliche Vorhaben, die von staatlichen Behörden selbst geplant oder in Auftrag gegeben werden, oder die mit staatlichen Mitteln gefördert werden, sind die REWas für die Entwurfsbearbeitung verbindlich. Darüber hinaus wird die Anwendung auch für weitere wasserwirtschaftliche Vorhaben empfohlen.

Die Richtlinien wurden fortgeschrieben und liegen nun in einer überarbeiteten Fassung Mai 2022 vor. Dabei wurde die seit 2005 erfolgte Weiterentwicklung wasserwirtschaftlicher Aufgabenstellungen und -ziele in konkrete Anforderungen an die Inhalte wasserwirtschaftlicher Planungen umsetzt. Die aktuelle Erprobungsphase der fortgeschriebenen REWas endet voraussichtlich Anfang 2025. Das Hauptdokument mit Anlagen und ein Verweis mit Erläuterungen zu häufigen Fragen (FAQ) sind untenstehend verfügbar. Nach Umsetzung der Ergebnisse aus der Erprobungsphase, wird die Endfassung bereitgestellt. Erfahrungen und Vorschläge zur überarbeiteten REWas senden Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:

Bis zum Vorliegen der Endfassung ist im begründeten Einzelfall auch die Anwendung der Fassung Januar 2005 möglich. Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte über das oben angegebene Funktionspostfach Kontakt auf.

Gegenüber der REWas, Januar 2005 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen.

  • Berücksichtigung der inhaltlichen Anforderungen aus der Weiterentwicklung wasserwirtschaftlicher Grundlagen wie WRRL oder HWRM-RL;
  • Einführung des Planungskonzeptes als erste Planungsphase für alle drei wasserwirtschaftlichen Themenbereiche;
  • Aufnahme des Erfordernisses und der Anforderungen an Fachplanungen;
  • Festlegung erster Schritte zur digitalen Planungsabwicklung;
  • Überarbeitung und Konkretisierung formaler Vorgaben für Berichte und Pläne unter Bereitstellung digitaler Muster;
  • neue Struktur einer einheitlichen Kostenermittlung für alle drei Themenbereiche.

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