So werden mit Nitrat belastete Gebiete ausgewiesen (gemäß AVV GeA vom 10.08.2022)
Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist in den letzten Jahrzehnten nicht wesentlich gesunken. Vorgaben der EU wurden daher nicht erfüllt. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im August 2022 eine erneute Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) verkündet.
Die EU-Kommission hat das Verfahren, mit dem zum 01.01.2021 die mit Nitrat belasteten Gebiete ausgewiesen wurden, nicht anerkannt und eine kurzfristige Änderung der Ausweisungssystematik gefordert. Insbesondere dürfen die landwirtschaftlichen Stickstoffemissionen bei der Gebietsausweisung nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem umfasst die Gebietsausweisung alle belasteten Flächen unabhängig von ihrer Nutzung, also zum Beispiel auch Wald- und Siedlungsflächen.
Zur Umsetzung erfolgt die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete, in denen besondere Anforderungen an die Düngung gestellt werden, bundeseinheitlich nach der AVV GeA vom 10.08.2022 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten - AVV Gebietsausweisung).
Bei der Gebietsausweisung arbeiten die bayerische Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung zusammen und weisen die Nitratgebiete wie im nachfolgend dargestellten Verfahren aus.
Ausführliche Informationen zur Gebietsausweisung und den Verordnungen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die Gebietskulisse wird mit In-Kraft-Treten am 30.11.2022 vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im "integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS)" unter anderem im "Kartenviewer Agrar" veröffentlicht.
Erläuterung zu den einzelnen Schritten der Gebietsabgrenzung
1. Ausgangsbasis: Welche Grundwasserkörper sind belastet?
Grundwasserkörper sind für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zu betrachten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt (§13a Absatz 1 der Düngeverordnung):
- die Grundwasserkörper sind im schlechten chemischen Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung (GrwV), auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts von 50 Milligramm Nitrat je Liter,
- die Grundwasserkörper weisen einen steigenden Trend von Nitrat nach § 10 der Grundwasserverordnung (GrwV) und eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter auf,
- die Grundwasserkörper sind in einem guten chemischen Zustand nach § 7 GrwV und mindestens eine landwirtschaftlich beeinflusste Messstelle des Ausweisungsmessnetzes weist eine Überschreitung des Schwellenwerts von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder einen steigenden Trend von Nitrat nach § 10 GrwV und eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter auf.
- Karte Grundwasserkörper - PDF
Ausweisungsmessnetz
Das Ausweisungsmessnetz umfasst Messstellen des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes, des EUA-Messnetzes und EU-Nitratmessnetzes sowie Messstellen von mit Nitrat belasteten Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Entnahmemenge größer 100 m3 pro Tag, sogenannte "weitere Messstellen".
Alle Messstellen des Ausweisungsmessnetzes sind hydrogeologisch dem oberflächennächsten, wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter zugeordnet. Die Qualitätsanforderungen nach AVV GeA, Anlage 1, Nr. 1 bis 4 wurden vor Aufnahme der Messstellen in das Ausweisungsmessnetz geprüft.
Das Ausweisungsmessnetz umfasst 651 Messstellen aus WRRL-, EUA- und Nitratmessnetz sowie 34 weitere Messstellen (Trinkwassergewinnungsanlagen). Durch die kontinuierliche Verdichtung des WRRL-Messnetzes in den nächsten Jahren wird auch das Ausweisungsmessnetz nach § 4 Abs. 2 AVV GeA mit einer Zielvorgabe von mindestens einer Messstelle je 50 km2 erweitert.
- Grundwasser-Messnetze des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- AVV Gebietsausweisung (Messstellen-Anforderungen ab Seite 8) - PDF
Als Ergebnis des ersten Ausweisungsschrittes werden auf Grundlage des Ausweisungsmessnetzes 83 Grundwasserkörper von 260 bayernweit abgegrenzten Grundwasserkörpern weiterbetrachtet.
2. Herausnahme: Gibt es in belasteten Grundwasserkörpern unbelastete Teilbereiche?
In den belasteten und zu betrachtenden Grundwasserkörpern wird die Ausdehnung der Belastung im Grundwasser ermittelt, sodass unbelastete Teilbereiche herausgenommen werden können. Diese immissionsbasierte Abgrenzung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 2 AVV GeA nach § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 3 AVV GeA mit den deterministischen Regionalisierungsverfahren IDW (Inverse Distance Weighting) bzw. Voronoi.
Verfahren zur Regionalisierung
Zur Abgrenzung der unbelasteten von belasteten Gebieten innerhalb des betrachteten Grundwasserkörpers werden jeweils die gemessenen Nitratkonzentrationen an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes und sogenannter Zusatzmessstellen verwendet. Als Zusatzmessstellen werden insbesondere Wasserfassungen und Vorfeldmessstellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung herangezogen, sofern sie hydrogeologisch dem oberflächennächsten, wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter zuzuordnen sind. Auf dieser Basis erfolgt mittels der Regionalisierungsverfahren IDW (Inverse Distance Weighting) oder Voronoi die Abgrenzung und Herausnahme unbelasteter Teilbereiche. Beides sind Interpolationsverfahren, bei denen auf Grundlage von Messstellendaten Werte für Flächen ermittelt werden. Die Grundannahme der Interpolationsverfahren ist eine räumliche Ähnlichkeit zwischen einzelnen benachbarten Werten, wobei bei räumlich naheliegenden Daten eine größere Ähnlichkeit anzunehmen ist als bei Werten, die weiter voneinander entfernt liegen.
Die Anwendung des jeweiligen Verfahren (IDW oder Voronoi) ist nach Anlage 3 AVV GeA abhängig von einer ausreichenden Anzahl und Verteilung der Messstellen im Grundwasserkörper. Zur Regionalisierung werden nur Messstellen herangezogen, die dem zu betrachtenden Grundwasserkörper zugeordnet sind.
3. Hinzunahme: Gibt es zusätzlich belastete Einzugsgebiete von Trinkwasser- und Heilquellengewinnungen?
Nach § 5 Nr. 3 AVV GeA werden zudem die Einzugsgebiete von belasteten Wassergewinnungsanlagen hineingenommen. Ein Einzugsgebiet wird als mit Nitrat belastet bewertet, wenn an mindestens einer Wasserfassung oder einer zu überwachenden Messstelle eine Nitratkonzentration im Grundwasser von über 50 mg/l oder mit mindestens 37,5 mg/l und steigendem Trend vorliegt.
In der folgenden interaktiven Karte werden die zu betrachtenden Grundwasserkörper und alle Messstellen des Ausweisungsmessnetzes dargestellt.
Mit Mausklick auf die gelben Flächen oder die Messstellensymbole können in der Objektinformation PDF-Dateien aufgerufen werden, die unter anderem Informationen zu den einzelnen Grundwasserkörpern enthalten sowie zu den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes Informationen zum Einzugsgebiet, zur Grundwasserströmung und zur umgebenden Landnutzung.