Kommunen in Bayern, die ganz oder teilweise in Karstgebieten oder in Gebieten mit klüftigem Untergrund liegen

Karstgebiete oder Gebiete mit klüftigem Untergrund enthalten in der Regel Grundwasser-Reserven, auf die in vielen Gegenden zur Sicherung der Trinkwasserversorgung nicht verzichtet werden kann. In diesen Gebieten sind Grundwasser und Grundwasserleiter gegen Verunreinigungen besonders empfindlich. Kreisverwaltungsbehörden können in Karstgebieten oder Gebieten mit klüftigem Untergrund weitergehende Anforderungen an das erlaubnisfreie Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser stellen.

Die nachfolgende Auswahllisten helfen Ihnen zu prüfen, ob Ihre Versickerungsanlage voraussichtlich ganz oder teilweise in einem Karstgebiet oder in einem Gebiet mit klüftigem Untergrund liegt. Bei angeführten Landkreisen, Kommunen oder Ortsteilen sowie im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der Kreisverwaltungsbehörde. Nicht angeführte Landkreise, Kommunen oder Ortsteile liegen außerhalb der fraglichen Gebiete.



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