Bachpatenschaften in Bayern
In Bayern fließen etwa 100.000 km Gewässer von kleinen Quellbächen bis zu den großen Flüssen Donau und Main. Davon sind ca. 90.000 km "kleine" Gewässer (Gewässer dritter Ordnung). Der ökologische Ausbau und die Unterhaltung dieser Flüsse und Bäche sind öffentlich-rechtliche Aufgaben. Zuständig sind je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers der Freistaat Bayern oder die Kommunen. Gewässer dritter Ordnung liegen im Verantwortungsbereich der Kommunen, aber auch Wasser- und Bodenverbände können die Aufgaben übernehmen.
Intakte Gewässer sind nicht nur Lebensraum für eine Vielfalt von Tieren und Pflanzen, sie prägen auch unsere Landschaft und bieten wertvolle Lebens- und Erholungsräume für den Menschen. Besonders kleine Bäche sind Kinderstube vieler Fische, vernetzen Lebensräume und sind ein Schlüssel für Artenvielfalt.
Bachpatenschaft – was ist das?
Mit einer Bachpatenschaft können Sie sich aktiv für den Gewässerschutz und die Umwelt einsetzen. Dabei lernen Sie die vielfältigen Funktionen der Gewässer und ihre Bedeutung für den Naturhaushalt am praktischen Beispiel kennen.
Bachpatenschaften sind eine gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit an einem Bach(abschnitt), bei der Bachpaten den Unterhaltungsverpflichteten, in der Regel die Stadt oder Gemeinde, bei der Gestaltung und Pflege der Gewässer und ihrer Ufer unterstützen. Die Zusammenarbeit wird in einer Vereinbarung geregelt und ist auf Kontinuität angelegt (mehrere Jahre).
Was sind die Ziele?
Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, das Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem naturnahen Zustand zu erhalten bzw. soweit möglich, in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern die biologische Wirksamkeit von Gewässern und schaffen zugleich öffentliches Bewusstsein für die Bedeutung und Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer. Für engagierte und umweltbewusste Menschen bieten Bachpatenschaften eine gute Möglichkeit, in einem vielfältigen und sinnvollen Bereich aktiv mitzuwirken. Vor allem Kinder und Jugendliche können lernen Verantwortung für ihre Umwelt zu übernehmen. Mitmachen und Selbermachen ist gefragt und macht Freude!
Unsere Gewässer brauchen SIE und EUCH!
Helfen Sie unsere Bäche zu schützen, zu pflegen und zu gestalten!
Welche Aufgaben kann ein Bachpate übernehmen?
Die Gewässerunterhaltung umfasst Pflegemaßnahmen wie die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Uferstreifen oder die Räumung und Reinigung des Gewässerbettes. Aber auch Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands, wie die Förderung der Eigendynamik und Gewässerstruktur oder die Wiederherstellung der Durchgängigkeit, können im Rahmen der Gewässerunterhaltung umgesetzt werden.
Bachpaten unterstützen den Unterhaltungsverpflichteten bei diesen Aufgaben. Mögliche Aktivitäten können sein:
1. Gewässer beobachten und verstehen
- Kennenlernen und Bestimmen von Tier-/Pflanzenarten, z.B. wirbellose Kleintiere wie Insektenlarven (Praxismodul "Lernen am Gewässer" für den naturkundlichen Unterricht)
- Untersuchen des Gewässerzustands: Wasserchemische Messungen mit einfachen Feldmethoden, z.B. Sauerstoff- und Nährstoffgehalt, Versauerung
- Beobachten und Kartieren von Strukturen und deren Veränderungen, z.B. Uferabbrüche, Totholz, Kolke etc.
- Feststellen von potentiellem Schwemmgut, z.B. Holzstapel, Heuballen oder Fahrzeuge, das bei Hochwasser oder Starkregen zu Verklausungen führen kann
- Aufsuchen und ggf. Einmessen von Flutmarken nach Hochwasser
- Kontrollieren des Erfolgs von Renaturierungsmaßnahmen (Monitoring)
2. Gewässer pflegen und entwickeln
- Reinigen des Gewässers und der Ufer: Müll sammeln und entsorgen ("Rama Dama")
- Bepflanzen der Ufer mit heimischen Gehölzen und Gehölzpflege
- Bekämpfen von invasiven Pflanzenarten, z.B. Drüsiges Springkraut, Japanischer Staudenknöterich etc.
- Entfernen von Wanderbarrieren: Fischaufstiegsanlagen von Ästen oder Feinsediment freihalten, Sohlschwellen zurückbauen
- Herstellen von neuen Gewässerstrukturen: Totholz oder Störsteine hochwassersicher verankern
3. Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
- Dokumentieren von Beobachtungen und Arbeiten (Lagepläne, Fotos, Skizzen, Tabellen)
- Planen von möglichen Verbesserungsmaßnahmen
- Weitergeben von Informationen und Ideen an den Unterhaltungsverpflichteten und die zuständigen Behörden
- Sichtbarmachen von durchgeführten Maßnahmen in der Öffentlichkeit: Mitmenschen informieren und aufklären, z.B. mit Infotafeln oder selbstgestalteten Flyern
Wer macht mit?
Eine Bachpatenschaft können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die sich für Gewässer und ihre Auen begeistern lassen. Neben engagierten Einzelpersonen sind Bachpatenschaften besonders für Gruppen mit Kindern und Jugendlichen interessant. Für Schulklassen bietet sich eine gute Möglichkeit, den naturkundlichen Unterricht praktisch zu gestalten.
Bachpaten können sein:
Schulen, Schulklassen und AGs, Kindergärten, Jugendgruppen, Sport- und Fischereivereine, Naturschutzgruppen, -verbände, Umweltstationen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, …
Patengeber (=Träger der Unterhaltungslast) können sein:
Gemeinden und Städte für die Bäche, Wasserwirtschaftsämter für die Flüsse, Wasser- und Bodenverbände, Umweltstationen mit kommunaler Beteiligung oder unter Leitung eines Landschaftspflegeverbandes, Wasserkraftbetreibende
Wie wird man Bachpate?
Möchten Sie an einem heimischen Gewässer als Bachpate aktiv werden?
Dann wenden Sie sich zunächst an die Stadt oder Gemeinde, in der sich der Bach befindet, denn eine Bachpatenschaft setzt die Zustimmung des Unterhaltungsverpflichteten voraus.
In der Vereinbarung, die zwischen Bachpate und Patengeber geschlossen wird, sind die Namen der Paten, der Name des Gewässers, ggf. die Bezeichnung des Teilabschnitts, die Zielsetzung der Patenschaft, geplante Aufgaben und Maßnahmen sowie die Dauer der Patenschaft am besten schriftlich festzuhalten.
Bei größeren Gruppen, z.B. einer Schulklasse, tritt eine Kontaktperson, z.B. die Lehrkraft, als verantwortlicher Partner ("Pate") auf.
Als Anerkennung kann dem Bachpaten vom Patengeber eine Urkunde zur Übernahme der Patenschaft überreicht werden.
Ohne etwas Ausdauer und Fachwissen geht es nicht!
Bachpatenschaften sind nur sinnvoll, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, längerfristig und eigenverantwortlich am Gewässer mitzuarbeiten. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.
Die Arbeit am Gewässer erfordert Fachkenntnis und umsichtiges Handeln. Ihre Aktivitäten stimmen Bachpaten deshalb immer vorher mit dem Unterhaltungsverpflichteten ab. Auch die Fischereiberechtigten und die Naturschutzbehörde sind bei Aktionen am Gewässer miteinzubeziehen und die Anlieger zu informieren. Sinnvoll ist auch, auf die Expertise und Erfahrungen der Wasserwirtschaftsämter im Gewässerschutz zurückzugreifen.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu beachten?
Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:
- Bachpatenschaften können den nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten bei der Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
- Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des Unterhaltungsverpflichteten möglich.
- Nur im Einvernehmen mit dem Unterhaltungsverpflichteten und in Abstimmung mit den Fischereiberechtigten, der Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.
- Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen. Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.
- Bachpatenschaften haften im vollen Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.
Welche Informationen und Hilfen stehen zur Verfügung?
Die Wasserwirtschaftsämter sind gerne bereit, Bachpatenschaften durch fachliche Beratung an Gewässern bestmöglich zu unterstützen.
Fachliche Informationen bieten auch die Arbeitshilfen, Faltblätter und Broschüren der Gewässer-Nachbarschaften Bayern mit der Koordinierungsstelle am Bayerischen Landesamt für Umwelt:
Für die Umweltbildung stehen folgende Materialien zur Verfügung, die einen leicht verständlichen Einstieg in den Lebensraum Gewässer ermöglichen: