Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung
Unsere Landschaften sind mehr oder weniger durch menschliche Nutzungen geprägt (Land- und Forstwirtschaft, Siedlungen, Verkehr, usw.). Diese Kulturlandschaften unterliegen daher einem ständigen Wandel. Sie verändern sich durch Straßenbauten, Siedlungserweiterungen oder Abbauflächen bzw. wandeln sich durch veränderte land- und forstwirtschaftliche Nutzungen wenn zum Beispiel aus einer bunten Wiese eine Anbaufläche für "Energiemais" wird. Diese Entwicklungen naturverträglich und nachhaltig zu steuern und zu gestalten, ist Ziel der Landschaftsentwicklung. Dabei gilt es, unsere bayerischen Landschaften in ihrer reichen naturgegebenen und kulturell gewachsenen Vielfalt für die verschiedenen Zwecke nachhaltig zu entwickeln:
- zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft/Klima
- für die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und unserer gewachsenen Kulturlandschaften
- als vertrauter Lebens-, "Wohlfühl"- und Erholungsraum
Mit den Instrumenten der Landschaftsplanung sind die Anforderungen an Natur und Landschaft und den Umgang mit begrenzten Ressourcen vorausschauend und nachhaltig miteinander in Einklang zu bringen. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen sind nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Landschaftsplan flächendeckend für das Gemeindegebiet darzustellen und ebenso in Gründordnungsplänen für die entsprechenden Baugebiete. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) werden die Darstellungen des Landschaftsplanes für die Gemeinde und Behörden verbindlich. Der jeweilige Grünordnungsplan ist als Bestandteil des entsprechenden Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) bindend für die Gemeinde, die Behörden und die Bürger.
Herausforderungen und Ziele
Landschaftspläne sind zwar im Gesetz verankert, dennoch verstehen sie Gemeinden allzu oft nur als Pflicht, der man "halt" nachkommt. Es bleibt daher angesichts der täglichen Versiegelung von 200.000 Quadratmetern Fläche alleine in Bayern eine zentrale Herausforderung, die Schutzaufgabe für Natur und Landschaft stärker zu übernehmen. Die Landschaftsplanung braucht ein politisch stärkeres Gewicht in der Kommune, um den Anspruch einer nachhaltigen Politik im Sinne zukünftiger Generationen stärker Realität werden zu lassen.
Die offene Kommunikation, das frühzeitige Einbinden der Betroffenen und die dialog- und prozessorientierte Konzepterstellung tragen zu hoher Akzeptanz in der Gemeinde bei. Für die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen ist entscheidend, ob alle Beteiligten die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele tatsächlich kennen, teilen und verfolgen.
Die Landschaftsplanung bleibt aufgefordert, die Natur- und Landschaftsräume konzeptionell zu erfassen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung eines Biotopverbunds, die Sicherung der klimatisch wichtigen Frischluftschneisen, die Sicherung der Bodenqualität gerade bei landwirtschaftlich bedeutenden Gebieten, Schutz und Pflege von Geotopen und der Schutz von Gewässern und Trinkwasser. Zu vielen Themen liegen dazu eigene Planungshilfen vor.
Die Herausforderungen an Natur und Landschaft, die sich aus der Hochwasservorsorge, aus Infrastrukturplanungen der Wirtschaft (zum Beispiel Rohstoffabbau) und den Ansprüchen des Menschen (u.a. Erholung) ergeben, sind auf den verschiedenen Ebenen der Landschaftsplanung (Gemeinde – Landschaftsplan; Region – Landschaftsrahmenplan) zu koordinieren.
Dabei sind stärker als bisher Ziele und Maßnahmen interkommunal auf Ebene der regionalen Landschaftsplanung aufeinander abzustimmen und die Aktivitäten zu vernetzen.
Beispiele
In der Internetplattform Landschaftsplanung finden Sie gute Bespiele, Projektideen und Anregungen zur Vorgehensweise bei der Erstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner stehen den kreisangehörigen Gemeinden in erster Linie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie schnell im Behördenwegweiser Bayern.