Umweltfreundliche Forst- und Landwirtschaft

Viele Kommunen verfügen über eigenen Wald und eigene landwirtschaftliche Flächen, die sie entweder selbst bewirtschaften oder anderen zur Bewirtschaftung überlassen. Mit den so genannten Kommunalwäldern erfüllen die bayerischen Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe für das Gemeinwesen. Sie unterliegen ebenso wie private und staatliche Waldbesitzer dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft des Bundes (Bundeswaldgesetz BWaldG) bzw. dem bayerischen Waldgesetz (BayWaldG). Landwirtschaftliche Flächen werden vielfach als Schutzbereiche vorgehalten, als Tauschflächen eingesetzt oder erworben, um zukünftiges Siedlungsland in kommunale Hände zu nehmen.

Herausforderungen und Ziele

Im Rahmen ihrer Vorbildfunktion sollten die Kommunen eine naturverträgliche Bewirtschaftung sicherstellen. Sofern sie die Flächen in Eigenregie bewirtschaften sind entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel

  • schonende Bewirtschaftung unter Vermeidung von Bodenverdichtung,
  • Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes, zum Beispiel über Erhalt alter und abgestorbener Bäume,
  • artgerechte Tierhaltung,
  • standortgerechte Bewirtschaftung und
  • natürliche Waldverjüngung

unmittelbar sicherzustellen oder im Rahmen von Pachtverträgen zu sichern.

Dadurch können die Gemeinden wichtige Impulse zur Erhaltung und Pflege der gewachsenen Kulturlandschaft setzen. Im Sinne der Landschaftsentwicklung können insbesondere durch extensive Nutzung von Flächen oder die Anpflanzung von Hecken und Gehölzstreifen zwischen den einzelnen Flächen wichtige Lebensraum- und Strukturverbesserungen erreicht werden.

Um die zunehmende Dokumentationspflicht (u.a. durch die Anforderungen der Cross Compliance) zu bewältigen, empfiehlt sich der Einsatz eines Umwelt- oder Qualitätsmanagementsystems.

Im Bereich Forstwirtschaft vergibt das Landwirtschaftsministerium den Bayerischen Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung. Auch Kommunen gehören regelmäßig zu den Preisträgern.

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