Nutzungsbedingungen
Rechtshinweis/Nutzungsbedingungen
Jede Nutzung der Daten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Präsentation bedarf der schriftlichen Erlaubnis des LfU. Das LfU besitzt alle Rechte an den gesetzlich geschützten Daten. Es gelten die Schutzbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 in der jeweiligen Fassung. Verstöße bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten werden aufgrund der im Urheberechtsgesetz enthaltenen Vorschriften verfolgt.
Das einfache Nutzungsrecht für den eigenen Bedarf wird grundsätzlich, gebunden an einen Verwendungszweck, durch die "Verpflichtungserklärung zur Nutzung von digitalen Daten" übertragen. Das Nutzungsrecht wird ausschließlich für den genannten Verwendungszweck erteilt, eine anderweitige oder weitergehende Nutzung bedarf einer eigenen Vereinbarung mit der Datenabgebenden Stelle. Das übertragene Nutzungsrecht schließt die Veröffentlichung der Daten und/ oder damit erzeugter digitaler und analoger Darstellungen in Publikationen, Ausstellungen, Internet-Angebot etc. mit ein, soweit diese dem vereinten Verwendungszweck dienen. Die überlassenen Daten dürfen nur zu Datensicherungszwecken vervielfältigt werden. Werden die Daten für den in der Verpflichtungserklärung genannten Verwendungszweck nicht mehr benötigt, so sind sie inkl. aller Sicherungskopien von allen Datenträgern vollständig zu löschen und der datenabgebenden Stelle die Löschung der Daten mitzuteilen. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich, der datenabgebenden Stelle auf Anfrage weitere Details zur Nutzung und tatsächlichen Verwendung der Daten mitzuteilen. Werden die Daten innerhalb einer Publikation verwendet, ist der datenabgebenden Stelle jeweils ein Belegexemplar unmittelbar und kostenfrei zu überlassen.
Die Weitergabe der Daten auch in analoger Form ist nur in Absprache mit dem LfU und ausschließlich zur Erfüllung des anzugebenden Verwendungszwecks zulässig. In diesem Fall verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, dem Dritten jede anderweitige Nutzung, Vorhaltung nach Zweckerreichung oder die Weitergabe der Daten ausdrücklich zu untersagen und die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. Der Nutzungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte keinen Zugriff auf Daten nehmen können und verpflichtet sich, bei jeder Veröffentlichung oder Präsentation der Daten folgenden Quellenvermerk deutlich sichtbar anzubringen:
© Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
Die Überlassung der Daten erfolgt, wenn nicht kostenfrei, nach der Gebührenordnung des LfU. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Nutzungsbedingungen wird das Nutzungsrecht widerrufen. Die Zahlungsverpflichtung für das Nutzungs- und Bereitstellungsentgelt bleibt dabei unberührt.
Gewährleistung
Die datenabgebende Stelle (Datenurheber) hat die Daten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Festgestellte Datenfehler sollten dem Datenurheber mitgeteilt werden, damit ggf. eine Datenbereinigung stattfinden kann. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Daten kann jedoch nicht übernommen werden. Der Datenurheber haftet insbesondere nicht für Schäden (inkl. Vermögensschäden), die sich aus der Anwendung der Daten beim Nutzungsberechtigten oder bei Dritten ergeben. Der Freistaat Bayern haftet nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verschulden seiner Bediensteten.
Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Schadensersatzansprüche, die der Freistaat Bayern aus der Verletzung der vorstehenden Bedingungen geltend machen kann.