Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden Radionukliden
Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom Juni 2017 sind in Anlage 3 konkrete Tätigkeitsfelder festgelegt, an welchen mit einer erhöhten Exposition durch natürlich vorkommende Radionuklide zu rechnen ist. Die einzelnen Schutzvorschriften dazu sind in den §§ 55 bis 59 StrlSchG festgelegt.
Arbeitsplätze mit Uran und Thorium
Arbeitsplätze mit Uran und Thorium (gemäß Anlage 3 StrlSchG) waren Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojektes "Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhten Expositionen durch natürliche Radioisotope und überwachungsbedürftige Rückstände".
Weitere Arbeitsplätze wurden im Rahmen des Forschungsprojektes "Untersuchung von natürlich radioaktiven Materialien (NORM)" betrachtet.