Messung und Bewertung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder

Bei jeder Nutzung von elektrischem Strom werden elektrische und magnetische Felder erzeugt. In der Umgebung von elektrischen Geräten, Stromkabeln und Hochspannungsleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder auf. Diese Felder lassen sich durch ihre Stärke (Amplitude), ihre Schwingung (Wellenlänge) sowie Schwingungszahl (Frequenz) beschreiben. Das öffentliche Stromnetz in Deutschland wird mit Dreiphasenwechselstrom bei einer Frequenz von 50 Hz betrieben. Im Stromnetz der Deutsche Bahn AG (DB) beträgt aus historischen Gründen die Frequenz 16,7 Hz.

Alle Stromversorgungsanlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) erfüllen. Die Grenzwerte entsprechen der Ratsempfehlung der Europäischen Union, die in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt worden ist, und basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen, wie der Strahlenschutzkommission (SSK), der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenzanlagen

Zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischer Strahlung gelten beim Betrieb von Anlagen der Stromversorgung in Deutschland folgende Grenzwerte:

Grenzwerte Niederfrequenzanlagen (26. BImSchV)
Netze Frequenz Grenzwert elektrische Feldstärke Grenzwert Magnetische Flussdichte
Stromversorgung
Gleichspannung
0 Hz - 500 µT
Stromversorgung
Wechselspannung
50 Hz 5 kV/m 100 µT
Bahnstromanlagen 16,7 Hz 5 kV/m 300 µT

EMF-Monitoring in Bayern

An rund 400 statistisch ausgewählten Messorten in Bayern hat das LfU die Immissionen elektromagnetischer Felder im Nieder- und Hochfrequenzbereich gemessen und ausgewertet.

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