Medizin, Gewerbe, Forschung und Transport
Das LfU genehmigt und überwacht den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung im medizinischen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe und Forschung. Die Beförderung radioaktiver Stoffe unterliegt strahlenschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Auch Firmen, die Personal in fremde Anlagen oder Einrichtungen (Kontrollbereiche) entsenden, benötigen eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz.