Strahlung – auf die Dosis kommt es an

Aktuelles

Europäischer Radontag am 07. November

Am 7. November, dem Geburtstag der berühmten Nobelpreisträgerin Marie Curie, ist europäischer Radontag. Ziel dieses Tages ist es, die europäische Bevölkerung über die Risiken durch radioaktives Radon zu informieren. Das Bayerische Landesamt für Umwelt nimmt den Tag zum Anlass, auf die Wichtigkeit von Radonmessungen in Gebäuden aufmerksam zu machen und dadurch mehr Bewusstsein für das Thema bei Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Online Assistent für Meldungen im Strahlenschutz

Anwender aus dem medizinischen Bereich, sowie Industrie, Gewerbe und Forschung können viele Verfahren mittlerweile auch online durchführen. Geführte Online-Assistenten für diverse Meldungen und Anträge unter folgendem Link.

Pflichten im Radon-Vorsorgegebiet

Das natürlich vorhandene radioaktive Gas Radon kommt überall vor. Deshalb gibt es überall Pflichten zum Schutz vor Radon.
Zusätzliche Pflichten wurden in Radon-Vorsorgegebieten festgelegt, weil hier die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonwerte in Gebäuden größer ist.
Welcher Landkreis ist Radon-Vorsorgegebiet und welche Pflichten gelten beim Radonschutz?

Radon kurz erklärt

Radonia, unsere Radon-Superheldin, erklärt in zwei Minuten die Grundlagen zu Radon in Gebäuden und gibt Tipps, wie man sich vor Radon schützen kann.
Marie ist Arbeitgeberin in einem Radon-Vorsorgegebiet. Sie zeigt Arbeitgebern und allen, die für einen Arbeitsplatz verantwortlich sind, welche Pflichten sie im Radon-Vorsorgegebiet haben.

Natürliche Radioaktivität

Radon

Radon kommt überall natürlich vor. Auch in Innenräumen kann es zum Thema werden – sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz. Radonschutz erfolgt in drei Schritten: informieren – messen – handeln.

Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden Radionukliden

Für bestimmte Tätigkeitsfelder, zum Beispiel Arbeiten mit uran- und thoriumhaltigen Materialien, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Vorschriften für den Schutz von Beschäftigten. Auch die Entsorgung von Rückständen unterliegt für definierte Rückstandsarten den Vorschriften von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.

Forschungsvorhaben zu natürlicher Radioaktivität

Verschiedene Aspekte aus den Bereichen "Radon" und "natürlich vorkommende Radionuklide" werden vom LfU in Forschungsvorhaben untersucht.

Radioaktivitätsmonitoring

Automatische Messnetze

Das LfU betreibt zwei radiologische Messnetze. Mit dem "Kernreaktor-Fernüberwachungssystem" (KFÜ) werden die Kernkraftwerke in Bayern kontinuierlich überwacht. Das "Immissionsmessnetz für Radioaktivität" misst die Strahlung an verschiedenen Standorten in ganz Bayern.

Untersuchung von Umweltproben

Zusätzlich zu den radiologischen Messnetzen untersucht das LfU in ganz Bayern Wasser, Boden und insbesondere Lebensmittel auf Radioaktivität.

Radiologischer Notfallschutz

Ein radiologischer Notfall in Bayern wird vom radiologischen Stab Bayern bearbeitet. Dieser setzt sich aus Fachpersonal des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des LfU zusammen.

Genehmigung und Aufsicht

Medizin, Gewerbe, Forschung und Transport

Das LfU genehmigt und überwacht den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung im medizinischen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe und Forschung. Die Beförderung radioaktiver Stoffe unterliegt strahlenschutz- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Auch Firmen, die Personal in fremde Anlagen oder Einrichtungen (Kontrollbereiche) entsenden, benötigen eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz.

Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren

Die Strahlenschutzmaßnahmen innerhalb der kerntechnischen Anlagen werden vom LfU intensiv überwacht.

Strahlenschutzlabore und mobile Messungen

Strahlenschutzlabore und mobile Messungen

Das LfU betreibt sowohl am Hauptsitz in Augsburg als auch an der Dienststelle Kulmbach Strahlenschutzlabore und Messfahrzeuge, um an unterschiedlichsten Umweltmedien und behördlichen Kontrollproben nuklidspezifische Messungen durchzuführen.

Nichtionisierende Strahlung

Elektromagnetische Felder - Allgemeines

Ob durch Radiowellen, Mobilfunk oder Hochspannungsleitungen – wir alle sind beständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Das LfU misst und bewertet sie und gibt Empfehlungen, wie Schädigungen verhindert werden können.

Hochfrequente elektromagnetische Felder

Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von etwa 10 Kilohertz (kHz) bis 300 Gigahertz (GHz). Hochfrequente elektromagnetische Felder werden zum Beispiel beim Radio und Fernsehen, Mobil- und Betriebsfunk oder funkbasierten Diebstahlsicherungen genutzt.

Niederfrequente elektromagnetische Felder

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder treten im Alltag zum Beispiel bei Elektrogeräten im Haushalt, an Anlagen der Energieerzeugung und -übertragung und an Stromanlagen der Bahn auf.

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