PRESSEMITTEILUNG

Natur: Nr. 60 / Donnerstag, 15. Dezember 2022

Tote Nutztiere im Landkreis Rhön-Grabfeld

Genetische Analyse bestätigt die Ergebnisse der Erstdokumentation

+++ Im Zuge der genetischen Untersuchung von Proben eines Nutztierrisses im Landkreis Rhön-Grabfeld mit im Ergebnis drei toten Schafen konnten neben Spuren der standorttreuen Wölfin GW1422f auch Gensequenzen ihrer Nachkommenschaft ermittelt werden. Aus Thüringen ist bekannt, dass sich die Wölfin im Frühjahr mit einem Haushund verpaart hat. Nach Einschätzung des Kompetenzzentrums Wolf im Thüringer Umweltministerium handelt es sich bei den Nachkommen eindeutig um Hybriden. Eine Fotofallenaufnahme von Anfang August in Thüringen zeigte fünf Welpen. Die bundesrechtliche Rechtslage ist in derartigen Fällen eindeutig: Gemäß § 45a Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen Hybride entnommen werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Erforderliche Schritte werden eingeleitet. Nur vom LfU beauftragte geeignete Personen dürfen die Entnahme vornehmen.

Weiterführende Informationen sind zusammengestellt unter FAQ: Wolf - LfU Bayern.

Am 16.11.2022 wurde an einem weiteren Standort im selben Landkreis eine Ziege tot aufgefunden. Dieses Ereignis wurde ebenfalls von einem Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer vor Ort begutachtet. Die Dokumentation vor Ort schloss einen großen Beutegreifer anhand des Rissbildes als Verursacher aus. Die aktuellen Ergebnisse der DNA-Analyse der am Kadaver genommenen Proben ergaben einen Hund. Ein Hybrid kann anhand der vorliegenden Daten ausgeschlossen werden. Behörden, Interessenverbände und Vertreter von Nutztierhaltern wurden informiert. +++

Das LfU rät allen Hundehaltern ihre Tiere in der Nähe von Weidetieren anzuleinen und Nutztierhaltern der Region, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Der Ort des Ereignisses liegt innerhalb der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, können Investitionen für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune gefördert bekommen. Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Fördermöglichkeiten und Anträge

Hinweise zu Wolf, Luchs und Bär melden Sie bitte an das
Bayerische Landesamt für Umwelt, Fachstelle Große Beutegreifer,

Tel. 09281 1800-4640 (täglich von 10 bis 16 Uhr),

Mail fachstelle-gb@lfu.bayern.de.

Hinweise melden zu Wolf, Luchs oder Bär.

 

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Tel.: 08 21/ 9071-5242
Fax: 08 21/ 9071-5009

Pressesprecher
Marko Hendreschke
Stellvertretung
Matthias Häußler

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