Illegale Verfolgung von Greifvögeln, Eulen und anderen Großvögeln
Viele Großvögel, insbesondere Greifvögel, waren über Jahrhunderte das Ziel von Verfolgung. Die meisten Greifvogelarten sowie der Uhu sind im Laufe des 20. Jahrhunderts extrem selten geworden, teilweise führte die Verfolgung zur gänzlichen Ausrottung einzelner Arten in Bayern (zum Beispiel Fischadler).
Greif- und andere Großvögel sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und bereichern die Biodiversität Bayerns. Mittlerweile haben sich die Bestände der meisten Arten durch konsequente Schutzmaßnahmen wieder erholt. Auch bei anderen Großvögeln wie Störchen, Reihern oder Kranichen ist die Tendenz vielfach positiv. Fisch- und Seeadler haben Bayern wiederbesiedelt.
Noch immer werden jedoch in Bayern wie in ganz Deutschland Nester von Greif- und anderen Großvögeln beschossen, vergiftete Köder oder Gifteier in der Landschaft ausgelegt und Fallen gestellt.
Zwar unterliegen die heimischen Greifvogelarten alle dem Jagdrecht, sämtliche Arten sind jedoch ganzjährig geschont und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Dem strengen Schutz unterliegen auch alle Eulen und Großvögel wie Weißstorch, Schwarzstorch und Kranich.
Streng geschützte Tiere vorsätzlich zu fangen, abzuschießen oder zu vergiften ist eine Straftat. Deshalb muss in solchen Fällen eine strafrechtliche Ermittlung eingeleitet werden.
Verstöße gegen den Artenschutz werden innerhalb der Bayerischen Polizei der Umweltkriminalität zugeordnet. Die Verfolgung von Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umweltkriminalität obliegt in Bayern der örtlich zuständigen Polizeiinspektion in enger Absprache mit weiteren zuständigen Fachstellen, zum Beispiel Landratsämtern als untere Jagdbehörde und untere Naturschutzbehörde. Die Umweltbehörden beobachten aufmerksam Verstöße gegen den Schutz insbesondere bedrohter Tierarten und bringen diese konsequent zur Anzeige.
In den letzten Jahren hat die Staatliche Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen zahlreiche tot aufgefundenen Großvögel untersuchen lassen und Daten illegaler Übergriffe gesammelt. Die Liste der getöteten Vögel ist lang und umfasst selbst große Seltenheiten in Bayern wie Gänsegeier, Seeadler oder Schwarzstorch. Die Karte der bekannt gewordenen Fälle illegaler Tötungen von Großvögeln zeigt, dass dies kein lokales Problem ist.
Vergiftung
Gift ist ein oft benutztes Mittel, Vögel oder Säugetiere als „Schädlinge“ zu bekämpfen. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind immer wirksamere Mittel auf den Markt gekommen. Manche Wirkstoffe wurden zwar nach Jahren wieder vom Markt genommen und verboten, nachdem schädliche Wirkungen für den Menschen oder die Umwelt nachgewiesen worden waren. So lief 2001 die Zulassung parathionhaltiger Pflanzenschutzmittel (E 605 forte, E Combi, P-O-X) aus. Seitdem gilt ein EU-weites Verbot für den Verkauf von „E 605 forte“ sowie für dessen weitere Anwendung. Die Anwendung von Carbofuran ist in der EU seit 2009 verboten. Dennoch werden diese Gifte regelmäßig in untersuchten Vögeln nachgewiesen. Parathionhaltige Pflanzenschutzmittel lassen Wirbeltiere innerlich verbluten. Ihre Anwendung verstößt auch gegen das Tierschutzgesetz.
Insgesamt muss von einer hohen Dunkelziffer bei Vergiftungen ausgegangen werden.
Vielfach kann die eigentliche Todesursache nur durch entsprechende toxikologische Untersuchungen festgestellt werden. So zum Beispiel bei vermeintlichen Verkehrsopfern an Straßen: Viele Vögel verlieren durch die Aufnahme der Gifte ihre Koordinationsfähigkeit oder reagieren langsamer und kommen letztlich an Strommasten oder im Straßenverkehr um.
Meist handelt es sich um Funde von Einzeltieren, aber auch Fälle von mehreren toten Individuen sind bekannt:
- Ein schwerwiegender Fall von Giftmissbrauch wurde 2010 im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen festgestellt. Auf einem Acker im Gemeindegebiet Aiterhofen wurden im Juni innerhalb weniger Wochen über 130 tote oder sterbende Tiere entdeckt. Ursache war eine Vergiftung durch Mais, der mit Carbofuran behandelt war. Der Mais wurde offensichtlich auf einem ca. 16 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenzen oberflächig ausgebracht. Das Gift wirkte auch auf verschiedene Bodenlebewesen letal. Unter den Opfern befanden sich neben Dutzenden Enten und Fasanen sowie verschiedenen Kleinvögeln auch eine Kornweihe und ein Gänsegeier.
- Bei drei Silberreihern und einem Graureiher, die im April 2009 auf einer Wiese bei Colmberg im Landkreis Ansbach gefunden wurden, wurde als Todesursache ebenfalls das Gift Carbofuran nachgewiesen.
- Zehn Mäusebussarde wurden im März 2010 an einem Luderplatz im Landkreis Rhön-Grabfeld zusammen mit einem Truthuhn entdeckt. Bei der toxikologischen Untersuchung bestätigte sich der Verdacht auf Vergiftung. Wieder wurde Carbofuran nachgewiesen.
- Im Frühjahr 2013 wurden innerhalb von 14 Tagen bei Ostheim im Landkreis Rhön-Grabfeld insgesamt 15 tote Greifvögel gefunden.
Illegaler Abschuss und Fang von Vögeln
Doch nicht nur Vergiftung, auch Abschuss und Fang sind Methoden der illegalen Verfolgung von Greif- und Großvögeln. Beispiele hierfür sind:
- Im Isartal unterhalb Vorderriß wurde Anfang Oktober 2008 ein junger, geschossener Steinadler gefunden.
- Ende Januar 2011 wurde im mittelfränkischen Aischgrund ein Seeadler geschossen. Kopf und Füße wurden entfernt.
- In einem Steinbruch im Landkreis Aschaffenburg verendete im Mai 2013 ein etwa drei Wochen alter, noch nicht flugfähiger Junguhu. Das Röntgenbild zeigte 13 Schrotkugeln.
- Im Unterwattenbacher Moos im Landkreis Landshut wurde 2011 in einem Habichtskorb ein adulter Habicht gefangen: Der Fallensteller wurde zu einer Strafe von € 3000,00 verurteilt. Der Jagdschein wurde ihm entzogen.
Was ist zu tun wenn ein toter Vogel oder eine Falle entdeckt wird?
Abseits menschlicher Gefahrenquellen wie Verkehrswegen oder verglasten Gebäuden findet man tote Tiere nur sehr selten. Alte oder kranke Tiere fallen in der Regel einem Beutegreifer zum Opfer, auch geschwächte Großvögel werden zur Beute von Fuchs, Marder oder anderen Greifvögeln. Sie verenden nicht einfach auf einem Feld oder einer Wiese. Kleine Tiere werden innerhalb kürzester Zeit auch von anderen tierischen Verwertern verarbeitet, beispielsweise von Aaskäfern. Findet man tote Tiere abseits von Verkehrswegen oder Strommasten, liegt der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache nahe.
- Der Fund mehrere toter (Greif)Vögel auf engem Raum
- Der Fund verdächtiger Köder (Hühnerflügel, Hühnereier oder Geflügelköpfe)
- Nahrungsreste oder Schaum im Schnabel oder neben dem toten Vogel
- Blau- oder blauviolette Verfärbung der Schnabelhaut oder von mutmaßlichen Ködern
- Verkrampfte Fänge der toten Vögel
- Die Vögel bluten aus dem Schnabel, obwohl sie u. U. schon einige Zeit tot sind
- Tote Aaskäfer in der Nähe des Totfundes.
Niemand darf in Deutschland ohne eine Ausnahmegenehmigung Vögel fangen. Größere Drahtkäfige in Gebüschen, am Waldrand oder in anderen Lebensräumen haben meist den Zweck, illegal Habichten oder Bussarden nachzustellen. Wenn Sie fängisch gestellt sind, enthalten sie meistens Locktiere, in der Regel eine Taube oder eine Krähe.
Nehmen Sie bei solchen Entdeckungen bitte umgehend Kontakt mit der Polizei und dann mit der Naturschutzbehörde an Ihrem Landratsamt oder dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) in Hilpoltstein (09174/4775-7034, E-Mail: info@tatort-natur.de) auf.
Weitere wichtige Hinweise:
Die Feststellung von illegaler Verfolgung geschützter Tiere führt leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
- Die Tatort-(Auffinde)situation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
- Unabhängig davon, ob die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht, sollte alles umfassend mit einer Foto- oder Videokamera dokumentiert werden (Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven). Fallen, Köder oder Tiere sollten dabei möglichst nicht berührt werden.
- Melden Sie Ihre Beobachtungen auf jeden Fall der Polizei. Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie möglichst die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei in der Nähe aus.
- Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten, der Dienststelle und die Tagebuchnummer (Bearbeitungsnummer) für eventuelle Nachfragen oder falls Ihnen noch etwas Sachdienliches einfällt.
- Falls es Zeugen gibt, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können, weisen Sie die Polizei darauf hin.
- Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere können für den Nachweis einer Straftat wichtige Beweismittel sein. Machen Sie die Polizei auf alle Ihre Entdeckungen aufmerksam.
Verletzte Tiere sollten umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden. Eine Liste geeigneter Pflegestationen in Bayern finden Sie unten.
Falls die Polizei nicht zeitnah am Tatort erscheinen kann, stimmen Sie die Sicherstellung von Beweismitteln mit der Polizei ab. Normalerweise dürfen tote Greifvögel nur mit Erlaubnis des örtlichen Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf illegale Greifvogelverfolgung nicht der Fall.
Allgemein gilt: Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell zur Analyse dem zuständigen Veterinäramt überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
Beobachtungen oder Fotos von Personen beim Aktivieren, Transportieren, Aufstellen und Beködern von Fallen, dem Versorgen von evtl. vorhandenen Lockvögeln oder dem Entnehmen gefangener Tiere können wesentlich zur Aufklärung der Fälle beitragen. Wenden Sie sich in Verdachtsfällen an Ihre Polizeidienststelle.
Bei Totfunden ohne Hinweise auf eine Straftat - wir helfen Ihnen.
Sollten Ihnen tote Großvögel als Opfer von Strom, Verkehr oder Windenergieanlagen gemeldet werden oder Sie selbst tote Vögel finden und fehlen Hinweise auf eine Straftat oder bestehen Zweifel, nehmen Sie mit der Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen (08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) oder der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kontakt auf.
Wir benötigen bei Funden toter oder verletzter Großvögel generell folgende Angaben sowie möglichst aussagekräftige Fotos von verschiedenen Blickwinkeln:
- Vogelart, wenn möglich mit Geschlecht und Alter
- Funddatum
- Vermutete Todesursache
- Fundort, Gemeinde, Landkreis, wenn möglich Gauss-Krüger- oder geografische Koordinaten (GPS)
- Entfernung zur nächsten Straße, Windkraftanlage oder Mittel- bzw. Starkstromleitung
- ggf. Auffälligkeiten am toten Vogel (zum Beispiel blutet noch aus dem Schnabel, verbranntes Gefieder oder sonstige Strommarken).
In ganz seltenen Fällen findet man die Vögel noch lebend. Dann sollten Sie mit einem Tierarzt vor Ort oder mit der Klinik für Vögel, Sonnenstr. 18, 85764 Oberschleißheim, Tel.: 089/2180-76070, oder mit einer der Greifvogel-Pflegestationen des LBV (s. u.) Kontakt aufnehmen. Manchmal gelingt es noch, den Vogel zu retten und wieder frei zu lassen.
Pflegestationen in Bayern
LBV Vogelauffang- und Pflegestation Regenstauf
Masurenweg 19
93128 Regenstauf
Tel.: 09402/7899570
mobil 0171/4087252
E-Mail: oberpfalz@lbv.de
Greifvogelauffang- und Pflegestation (nur Greifvögel und Eulen!)
Dr. med. vet. Rainer Hussong und Hans-Kurt Hussong
Oberfürberger Straße 91
90768 Fürth
Tel.: 0911/721838
Mobil: 0172/1694432
E-Mail: Hkhussong@aol.com
Auffangstation
Wilhelm Holzer
Am Sonnenbichel 10
85356 Freising
Tel.: 08161/68599
Mobil: 1063/3134684
E-Mail: Williholzer@gmx.de
Dr. Helmut Link
Ihlestr. 7a
90427 Nürnberg; Tel.: 0179/5158406
E-Mail: helmut.link50@gmx.de
LBV Bezirksgeschäftsstelle Schwaben
Vogelmannstr. 6
87700 Memmingen
08331/901182
E-Mail: schwaben@lbv.de
Greifvogelauffang- und pflegestation (nur Greifvögel und Eulen!)
Ulrich Leicht
Höhnweg 37
96472 Rödental-Waldsachsen
Tel: 09563/6830
E-Mail: famleicht@t-online.de