Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Bayern
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Landschaften bezeichnet, die nicht durch Straßen mit mehr als 1.000 KfZ oder Bahnlinien zerschnitten werden, keine größeren Siedlungen aufweisen und größer als 100 km2 sind.
Bedeutung und Gefährdung
Große unzerschnittene verkehrsarme Räume sind wichtig für
- eine nachhaltige biologische Vielfalt
- eine hohe Erholungsqualität der Landschaft
- ein intensives Naturerleben des Menschen.
Der Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, die kontinuierliche Ausdehnung von Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie der stetig steigende Verkehr bewirken seit Jahrzehnten eine zunehmende Zerschneidung der Landschaft. Dies führt
- zur Verkleinerung von naturnahen Flächen
- zum Verlust von Lebensräumen, insbesondere für Tierarten mit hohem Raumbedarf und großem Aktionsradius (Barrierewirkung)
- zur Verlärmung der Landschaft
- zur Beeinträchtigung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft
- zur Minderung von Einzigartigkeit und Erholungswert einer Landschaft.
Ermittlung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume in Bayern
Bei der Ermittlung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden die Trennelemente zugrundegelegt, wie sie im Rahmen der "Länderinitiative für einen länderübergreifenden Kernindikatorensatz" bundesweit vereinbart wurden: alle Straßen ab einer Verkehrsstärke > 1.000 KfZ / 24h, zweigleisige Bahnstrecken sowie eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecken, Siedlungen, Flughäfen und Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße der Kategorie IV und größer. Bei Straßen und Bahnlinien wurden Tunnel ab einer Länge von 1.000 m als Unterbrechung der Zerschneidung berücksichtigt. Die Berechnungen wurden auf Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells im Maßstab 1:25.000 (ATKIS-DLM 25) und digital aufbereiteten Verkehrszählungsdaten durchgeführt.
Bayern verfügt über 86 große unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR > 100 km2). Sie liegen vor allem im Alpenraum sowie in den ost- und nordbayerischen Mittelgebirgslagen. Zusammen nehmen diese Räume einen Flächenanteil von etwa 20% der Landesfläche ein (Stand 2000).
Weiterführende Informationen
Dokumente
Lärmarme Räume in Bayern
Bei der Ermittlung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden in einer eigenen Geometrie pauschale Lärmpuffer entlang der Straßen und Bahnlinien generiert, um die Lärmimmissionen des Verkehrs darzustellen. Basierend auf diesen Daten wurde in einem ergänzenden Projekt die Lärmbelastung genauer ermittelt.
Anhand von Berechnungsvorschriften gemäß der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurden für die Verkehrsbelastung während des Tages (6-22 Uhr) Pufferzonen für die Schallpegelklassen von 35 – 80 dB(A) berechnet. Demnach nehmen bedeutsame lärmarme Bereiche mit weniger als 45 dB(A) Lärmbelastung in Bayern etwa 58% der Landesfläche ein.