Legionellen bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Einführung
Wesentliche Quellen für Legionellen können neben belastetem Trinkwasser auch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sein. Unter bestimmten Bedingungen werden legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittiert, die eingeatmet bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Der Eintrag von Legionellen in das Wassersystem von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen selbst lässt sich nicht verhindern. Der Vermeidung des Legionellenwachstums zum Beispiel in Biofilmen und der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags aus diesen Anlagen kommt daher eine zentrale Rolle zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos zu. Durch die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) werden daher ab 2017 Regelungen getroffen, um diese Gefahren zu verhindern. Den Betreibern derartiger Anlagen werden u.a. die Anwendung des Standes der Technik bei der Errichtung und dem Betrieb sowie unmittelbar anwendbare organisatorische Pflichten aufgegeben.
Weiterführende Informationen
- Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) - PDF
- Wasserhygiene – Legionellen
- Infektionskrankheiten – Legionellose
- Bundes-Immissionsschutzverordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)