Die Abgabe der Emissionserklärung für das Jahr 2024 erfolgt nicht über BUBE-Online. Erklärungspflichtige Betreiber werden rechtzeitig vor dem Abgabetermin 31. Mai 2025 über Inhalt, Umfang und Form der Emissionserklärung 2024 informiert.
Mit der Webanwendung KaVKA-42.BV können Betreiber den Betrieb ihrer Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen und Informationen übermitteln. In Bayern sind die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden zuständig für den Vollzug der 42. BImSchV.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt seit 1974 das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit über 50 Messstationen. Die Lage und Standortcharakteristik aller Luftmessstationen werden dokumentiert.
Das LfU überwacht an über 50 Messstationen die Luftqualität in Bayern. Erfasst werden unter anderem die Konzentrationen der Luftschadstoffe Feinstaub, Ozon und Stickstoffoxide.
Mit Hilfe von Messwerten und Prognosen werden die Luftqualität und die Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung bewertet. Sind Immissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen überschritten, werden Luftreinhaltepläne erstellt.
Wir untersuchen, wie viel von wirkungsrelevanten Stoffen in Ökosysteme eingetragen werden und wie Organismen und Ökosysteme reagieren, wie sie diese Stoffe anreichern und ob sie sich nachteilig verändern.
Technische und organisatorische Vorkehrungen sorgen dafür, dass Störfälle in Anlagen gar nicht erst auftreten. Falls doch, werden Umweltschäden durch gezielte Vorsorge zuverlässig verhindert.