Rohstoffsicherung
Die Verfügbarkeit von Rohstoffen sowie eine kostengünstige, bedarfsgerechte und langfristig gesicherte Rohstoffversorgung im eigenen Land sind eine sehr wichtige Voraussetzung für die ökonomische, soziale und auch nachhaltige Entwicklung. Die Nutzung von Rohstoffen ist Grundlage unseres materiellen Reichtums. Mineralische Rohstoffe (Steine und Erden, Industrieminerale, Erze) sind, wie auch die Energierohstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas, Uran), nicht erneuerbare Rohstoffe, d.h. ein besonders sorgfältiger und effizienter Umgang bei Gewinnung und Nutzung ist notwendig.
Warum muss die Rohstoffversorgung gesichert werden?
Nur wenigen ist bewusst, welch immenser Bedarf an Rohstoffen besteht. Der pro Kopf-Verbrauch in Bayern beträgt über 12 Tonnen mineralischer Rohstoffe im Jahr, die zum größten Teil auch hier abgebaut werden. Die gewaltige Menge von etwa 150 Millionen Tonnen Rohstoffe wird in Bayern jährlich abgebaut, verarbeitet und vor allem benötigt. Werden diese Rohstoffe nicht verbrauchsortnah gewonnen, müssen sie, soweit überhaupt wirtschaftlich sinnvoll, von weit her – zwangsläufig mit einer hohen Umweltbelastung – herantransportiert werden.
Eine konsequente Rohstoffsicherung ist für die Rohstoff-abbauende und -verarbeitende Industrie unerlässlich, da sich ihre meist kapitalintensiven Investitionen nur über lange Zeiträume amortisieren. Flächenverknappung, Überplanung und Nutzungskonflikte (Landschafts- und Naturschutz, Wasserschutz, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbegebiete etc.) machen eine Erweiterung oder einen Neuaufschluss von Abbaustätten zunehmend schwieriger.
Den höchst komplexen Rahmen für die Rohstoffsicherung bilden zum einen die planungsrechtlichen Bestimmungen, d.h. das Raumordnungsgesetz des Bundes, die Planungsgesetze und Entwicklungspläne der Länder sowie die Regional- und die Bauleitplanung. Zum anderen sind Vorgaben des Genehmigungsrechts für den Rohstoffabbau maßgeblich. Die wichtigsten Grundlagen für die Abbaustätten der Rohstoffindustrie im Genehmigungsrecht sind das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Wasserhaushaltsrecht und das Baurecht sowie in Ostdeutschland das Bergrecht. Zudem haben umweltrechtliche Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie), immer größeren Einfluss auf die Rohstoffgewinnung.
Damit auch in Zukunft genügend Rohstoffreserven für eine Gewinnung unter Abwägung der Bedürfnisse von Mensch und Natur verfügbar sind und – wenn es vermeidbar ist – nicht durch konkurrierende Nutzungen blockiert werden, vertritt der Geologische Dienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in raumbedeutsamen Planungen die Belange der Steine- und Erden-Industrie, um die zukünftige Versorgung des Landes mit mineralischen Rohstoffen zu sichern. Das Projekt "RohstoffAtlas Bayern" (RAB) entwickelt bis 2025 eine Datenbank für die Rohstoffsicherung, in der Rohstoffdaten aus ganz Bayern erfasst und bewertet werden. Aus der Datenbank heraus können dann im Endausbau Fachbeiträge für die Regionalplanung und auch spezifische Rohstoffberichte erstellt werden.
Nutzungskonflikte
In einem dicht besiedelten Land wie Bayern existieren eine Vielzahl an Nutzungsansprüchen, die sich häufig gegenseitig ausschließen. Es ist Aufgabe der Träger öffentlicher Belange, unterschiedlichen Interessen das ihnen zustehende Gehör zu verschaffen. Nicht jedes Rohstoffvorkommen kann abgebaut werden. Häufig wäre zwar eine Gewinnung aus wirtschaftlicher Sicht möglich, praktisch widersprechen jedoch sogenannte Abbauhemmnisse, die sich hemmend oder erschwerend auf den Abbau eines Rohstoffs auswirken.
Wunden in der Landschaft?
Gerade der Rohstoffabbau ist in der öffentlichen Meinung in Verruf geraten, da er sogenannte Wunden im gewohnten Landschaftsbild erzeugen soll. Häufig wird vergessen, dass es sich bei einem Abbau um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handelt und die beanspruchte Fläche nach Beendigung des Vorhabens für eine Vielzahl an Folgenutzungen – zum Beispiel als Biotop, Geotop oder Freizeitgelände – zur Verfügung steht.