Zulassung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG
Für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben und deren laboranalytische Untersuchung stehen in Bayern geprüfte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Verfügung. Die Zulassung dieser Untersuchungsstellen erfolgt nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung - VSU. In ihr ist die Forderung nach qualifizierten Sachverständigen und Untersuchungsstellen gemäß §18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) umgesetzt. Das Zulassungsverfahren wird von der Zulassungsstelle des LfU durchgeführt.
Im gesetzlich geregelten Bereich müssen in Bayern Boden- und Altlastuntersuchungen von nach § 18 BBodSchG zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Untersuchungsstellen, die in Bayern nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung - VSU zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa. Verantwortlich für die dortigen Angaben über durch Bayern zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen ist die Zulassungsstelle des LfU.
Sachverständige für die Beurteilung von Böden und deren Veränderungen werden vom LfU in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Altlastsanierung in Bayern mbH (GAB) zugelassen. Weitere Informationen zur Sachverständigenzulassung nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung - VSU finden Sie im unten angegebenen Link.
Weiterführende Informationen
Links
- Sachverständige nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
- Hinweise für Sachverständige und Untersuchungsstellen Boden und Wasser
- Ringversuche
Dokumente
- Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle gemäß der VSU - PDF
- Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG - PDF
- LABO-Fachmodul Boden und Altlasten 2012 - PDF
- Anzuwendende Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle - PDF
- Verfahrenskosten - Untersuchungsstellen - PDF