Förderprogramm Nationale Klimaschutz Initiative (NKI)
Noch Jahrzehnte nach Ende der Müllablagerung und der energetischen Verwertung von Deponiegas kann klimarelevantes Methan aus der Ablagerung (vor 01.06.2005) von biologisch abbaubaren und organikhaltigen Siedlungsabfällen aus Siedlungsabfalldeponien entweichen.
Um dies zu verhindern, fördert das Bundesumweltministerium den Klimaschutz in Kommunen mit der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie vom 22. November 2021 (in Kraft getreten am 01. Januar 2022) in folgenden Bereichen:
- Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien.
Hier wird die Fassung und Behandlung sowie teilweise die energetische Nutzung (Gasmotor) des Deponiegases durch Technologien über den geltenden Stand der Technik hinaus unterstützt. - Aerobe in-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien (oder einzelnen Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen).
Besonders weisen wir darauf hin, dass auch die für die Förderung notwendigen Machbarkeitsstudien förderfähig sind, da sie einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsempfehlungen von Klimaschutzmaßnahmen aufzeigen. Der Betreiber bekommt Hinweise zu Optimierung seines Gaserfassungssystems durch ein externes Ingenieurbüro.
Antragsberechtigte
- Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, Zweckverbände
- Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Fachkundige externe Dienstleister
Machbarkeitsstudien
- Maximal 50 % Förderquote (für finanzschwache Kommunen bis zu 70 % möglich)
- Zuwendungsfähig sind die Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister
- 12 Monate Bewilligungszeitraum
Optimierte Deponiegaserfassung
- Maximal 50 % Förderquote (für finanzschwache Kommunen bis zu 60 % möglich)
- 24 Monate Bewilligungszeitraum
Voraussetzungen
- Steigerung des Gaserfassungsgrades um mindestens 25 % oder Erfassung von mindestens 60 % des auf der Deponie anfallenden Gases
- Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist durch eine geeignete Machbarkeitsstudie (förderfähig, s. o.) zu belegen
Aerobe in-situ-Stabilisierung
- Maximal 50 % Förderquote (für finanzschwache Kommunen bis zu 65 % möglich)
- 18 Monate Bewilligungszeitraum
Voraussetzungen
- Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist durch eine geeignete Machbarkeitsstudie (förderfähig, s. o.), die nicht älter als zwei Jahre ist, zu belegen
- Durchführung eines Monitorings mit allen verfahrensbedingt erforderlichen Parametern zum Nachweis des erfolgreichen Stabilisierungsprozesses und der sicheren Betriebsführung
Die genauen Förderbedingungen und Voraussetzungen können der Kommunalrichtlinie sowie den Webseiten des BMU und der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) entnommen werden. entnommen werden.
Zeitraum
- Ganzjährige Antragsstellung
Projektträger
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71,
10963 Berlin
Telefon: +49 30 700 181 100
E-Mail: