Entsorgungsfachbetriebe in Bayern
In der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist in § 28 verpflichtend die unverzügliche Übermittlung der Zertifikate durch die Zertifizierungsorganisationen (Entsorgergemeinschaften und Technische Überwachungsorganisationen) in elektronischer Form geregelt.
Die von den Zertifizierungsorganisationen übermittelten Daten bilden die Grundlage eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers. In diesem bundesweiten Register werden zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe aufgeführt.
Zu beachten
Mit der behördlichen Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft bzw. der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag zwischen einer Technischen Überwachungsorganisation und einem Entsorgungs-betrieb liegt die Verantwortung für die damit verbundenen Überwachung und Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs allein bei den Entsorgergemeinschaften bzw. Technischen Überwachungsorganisationen und den von ihnen eingesetzten Sachverständigen. Die Behörden übernehmen hierfür keine Haftung.