Detailinformationen zu Geodatendienst

Einzugsgebiete der Wasserversorgung - WMS


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Einzugsgebiete der Wasserversorgung in Bayern. Bekannte, bereits abgegrenzte Einzugsgebiete wurden unter Anwendung bayernweit einheitlicher Kriterien und Vorgaben auf Plausibilität geprüft, gegebenenfalls überarbeitet oder bei Notwendigkeit auch klein- d.h. grobmaßstäblich (Bearbeitungsmaßstab 1 : 25.000 oder kleiner) neu abgegrenzt. Für Wassergewinnungsanlagen (WGA) ohne bereits bekanntes Einzugsgebiet wurde eine kleinmaßstäbliche Erstabgrenzung vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der am Wasserwirtschaftsamt (WWA) vorliegenden Datengrundlagen. Darüber hinausgehend wurden keine Untersuchungen im Gelände durchgeführt. Die erfassten Flächendaten sind für die Verwendung im kleinen Darstellungsmaßstab (≤ 1:25.000) vorgesehen und ermöglichen einen ersten Überblick über die Lage der Einzugsgebiete der Wasserversorgung. Die Begrenzung basiert i. d. R. auf hydrogeologischen, mittleren hydrologischen und anthropogenen Einflussgrößen (z. B. hydraulische Durchlässigkeiten, Grundwasserfließrichtung, Grundwasserneubildung, Entnahmen). (Hinweis für die gemeinsame Darstellung der Einzugsgebiete mit Wasserschutzgebieten: Die Einzugsgebiete werden grundsätzlich bezogen auf die einzelne WGA abgegrenzt und dargestellt. Summen- und Wechselwirkungen zwischen benachbarten WGA bleiben bei dieser Methodik aus Acht. Ein Wasserschutzgebiet kann jedoch für mehrere WGA festgesetzt werden. Hierbei sind bei der Bemessung konkrete Summen- und Wechselwirkungen der Teil-Einzugsgebiete zu berücksichtigen. Bei der großmaßstäblichen, d.h. detailmaßstäblichen Bearbeitung für die Bemessung eines Wasserschutzgebietes (Bearbeitungsmaßstab ca. 1 : 5.000 oder größer) müssen die hydrogeologisch hydraulischen Grenzen eines zugrundeliegenden Einzugsgebietes bzw. dessen Teilflächen mit qualitätsmaßgeblicher Risikorelevanz umschlossen werden. Ebenso sind Worst-Case-Szenarien wie z. B. sommerliche Maximalentnahmen bei niedrigen Grundwasserständen oder veränderte Strömungsverhältnisse (Anstromrichtung, Gefälle) besonders zu berücksichtigen, um einen hinreichenden Detailgrad für die Abgrenzung des WSG zu erreichen. Im Hinblick auf eine Vollziehbarkeit der Wasserschutzgebietsverordnung ist die Bemessung des Wasserschutzgebietes bzw. der Schutzzonen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Flurstücksgrenzen). Deswegen reichen, insbesondere im fassungsnäheren Bereich, die Wasserschutzgebiete i. d. R. über die dargestellten Einzugsgebiete hinaus. Im Ergebnis kann es im Einzelfall durch diese vorstehende Systematik oder auch durch unterschiedliche Bearbeitungsstände von Wasserschutzgebiet und Einzugsgebiet dazu kommen, dass die dargestellten WGA-bezogenen Einzugsgebiete kleiner sind als die Wasserschutzgebiete. In diesen zunächst unplausibel erscheinenden Fällen ist es regelmäßig erforderlich, die Gründe hierfür genau zu kennen.)

URL des Dienstes:

https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/einzugsgebiete_wasserversorgung?


Datenlayer

  • Einzugsgebiete der Wasserversorgung - Verfügbarkeit
    Der Layer zeigt die Verfügbarkeit der Einzugsgebiete der Wasserversorgung. Die Einzugsgebiete der Wasserversorgung sind gebietsweise verfügbar, untergliedert in die Amtsgebiete der Wasserwirtschaftsämter.
  • Einzugsgebiete der Wasserversorgung
    Einzugsgebiete der Wasserversorgung in Bayern. Bekannte, bereits abgegrenzte Einzugsgebiete wurden unter Anwendung bayernweit einheitlicher Kriterien und Vorgaben auf Plausibilität geprüft, gegebenenfalls überarbeitet oder bei Notwendigkeit auch klein- d.h. grobmaßstäblich (Bearbeitungsmaßstab 1:25.000 oder kleiner) neu abgegrenzt. Für Wassergewinnungsanlagen (WGA) ohne bereits bekanntes Einzugsgebiet wurde eine kleinmaßstäbliche Erstabgrenzung vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der am Wasserwirtschaftsamt (WWA) vorliegenden Datengrundlagen. Darüber hinausgehend wurden keine Untersuchungen im Gelände durchgeführt. Die erfassten Flächendaten sind für die Verwendung im kleinen Darstellungsmaßstab (≤ 1:25.000) vorgesehen und ermöglichen einen ersten Überblick über die Lage der Einzugsgebiete der Wasserversorgung. Die Begrenzung basiert i. d. R. auf hydrogeologischen, mittleren hydrologischen und anthropogenen Einflussgrößen (z. B. hydraulische Durchlässigkeiten, Grundwasserfließrichtung, Grundwasserneubildung, Entnahmen). (Hinweis für die gemeinsame Darstellung der Einzugsgebiete mit Wasserschutzgebieten: Die Einzugsgebiete werden grundsätzlich bezogen auf die einzelne WGA abgegrenzt und dargestellt. Summen- und Wechselwirkungen zwischen benachbarten WGA bleiben bei dieser Methodik aus Acht. Ein Wasserschutzgebiet kann jedoch für mehrere WGA festgesetzt werden. Hierbei sind bei der Bemessung konkrete Summen- und Wechselwirkungen der Teil-Einzugsgebiete zu berücksichtigen. Bei der großmaßstäblichen, d.h. detailmaßstäblichen Bearbeitung für die Bemessung eines Wasserschutzgebietes (Bearbeitungsmaßstab ca. 1:5.000 oder größer) müssen die hydrogeologisch hydraulischen Grenzen eines zugrundeliegenden Einzugsgebietes bzw. dessen Teilflächen mit qualitätsmaßgeblicher Risikorelevanz umschlossen werden. Ebenso sind Worst-Case-Szenarien wie z. B. sommerliche Maximalentnahmen bei niedrigen Grundwasserständen oder veränderte Strömungsverhältnisse (Anstromrichtung, Gefälle) besonders zu berücksichtigen, um einen hinreichenden Detailgrad für die Abgrenzung des WSG zu erreichen. Im Hinblick auf eine Vollziehbarkeit der Wasserschutzgebietsverordnung ist die Bemessung des Wasserschutzgebietes bzw. der Schutzzonen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Flurstücksgrenzen). Deswegen reichen, insbesondere im fassungsnäheren Bereich, die Wasserschutzgebiete i. d. R. über die dargestellten Einzugsgebiete hinaus. Im Ergebnis kann es im Einzelfall durch diese vorstehende Systematik oder auch durch unterschiedliche Bearbeitungsstände von Wasserschutzgebiet und Einzugsgebiet dazu kommen, dass die dargestellten WGA-bezogenen Einzugsgebiete kleiner sind als die Wasserschutzgebiete. In diesen zunächst unplausibel erscheinenden Fällen ist es regelmäßig erforderlich, die Gründe hierfür genau zu kennen.)

Aktualität

  • Erstellung am: 12.10.2018
  • Aktualisierungsintervall: wöchentlich

Räumliches Referenzsystem

  • EPSG 31468: DHDN / Gauss-Krüger Zone 4
  • EPSG 31467: DHDN / Gauss-Krüger Zone 3
  • EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
  • EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N
  • EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
  • EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
  • EPSG 31258: MGI / Austria GK M31
  • EPSG 3857: WGS 84 / Pseudo-Mercator

Räumliche Ausdehnung

Der Dienst umfasst die Landesfläche Bayerns.

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0); Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

Nutzungseinschränkungen

Der Dienst und die damit verbundenen Datensätze dienen der Übersichtsinformation über die Lage von Einzugsgebieten der Wasserversorgung in Bayern. Weitere Daten sind gegen Bereitstellungsgebühr und unter Berücksichtigung des Bayer. Datenschutzgesetzes, des Bayer. Umweltinformationsgesetzes und des Bayer. Geodateninfrastrukturgesetzes bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erhältlich. Weiterführende Fachinformationen zu den einzelnen Einzugsgebieten sind bei den WWA zu erfragen.

Rechtliche Hinweise

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen



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