Detailinformationen zu Geodatendienst

Schutzgebiete des Naturschutzes - Downloaddienst Dieser Dienst ist INSPIRE konform


Vorschaubild des Dienstes

Der Downloaddienst stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes als Shapefile zum Download bereit. Die wichtigsten Sachdaten der Schutzgebiete sind in der Attributtabelle enthalten (Name, Flächengröße und Kennziffer).

URL des Dienstes und Anzeige des Inhalts:


Datenlayer

  • geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)
    Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen.
  • Biosphärenreservate
    Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.
  • Naturparke
    Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
  • Nationalparke
    Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten.
  • Nationale Naturmonumente
    Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.
  • geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte)
    Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen.
  • Naturdenkmale (Flächen)
    Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle.
  • Naturdenkmale (Punkte)
    Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle.
  • Naturschutzgebiete
    Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.
  • Landschaftsschutzgebiete
    Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

Formate

  • Sonstiges

Aktualität

  • Aktualisierung am: 01.03.2024
  • Aktualisierungsintervall: bei Bedarf

Räumliches Referenzsystem

  • EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
  • EPSG 4258: ETRS89 / geographisch

Räumliche Ausdehnung

Der Dienst umfasst die Landesfläche Bayerns.

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0); Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

Nutzungseinschränkungen

Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Rechtliche Hinweise

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen



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