Detailinformationen zu Geodatendienst
Schutzgebiete des Naturschutzes - Downloaddienst
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- geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)
Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen. - Biosphärenreservate
Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen. - Naturparke
Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung. - Nationalparke
Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. - Nationale Naturmonumente
Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. - geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte)
Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen. - Naturdenkmale (Flächen)
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. - Naturdenkmale (Punkte)
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. - Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten. - Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Formate
- Sonstiges
Aktualität
- Aktualisierung am: 01.03.2024
- Aktualisierungsintervall: bei Bedarf
Räumliches Referenzsystem
- EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
- EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
Räumliche Ausdehnung
Der Dienst umfasst die Landesfläche Bayerns.
Nutzungsbedingungen
Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0); Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
Nutzungseinschränkungen
Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.
Rechtliche Hinweise
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen