Detailinformationen zu Geodatendienst

Gewässerrandstreifen - WMS


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Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Gewässerrandstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern angelegt werden, in denen ein Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung gilt. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt. Die Gewässerkulisse wird mit Fortschreiten der Gewässerüberprüfung jährlich zum 01. Juli aktualisiert. Maximale Bildgröße: 4096x4096Pixel.

URL des Dienstes:

https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/gewaesserrandstreifen?


Weiterführende Informationen

Datenlayer

  • Gewässerrandstreifen - Fließgewässer
    Fließgewässernetz 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
  • Gewässerrandstreifen - Stehende Gewässer
    Seenverzeichnis 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.

Aktualität

  • Erstellung am: 10.09.2020
  • Aktualisierungsintervall: bei Bedarf

Räumliches Referenzsystem

  • EPSG 31468: DHDN / Gauss-Krüger Zone 4
  • EPSG 31467: DHDN / Gauss-Krüger Zone 3
  • EPSG 3044: ETRS89 / UTM Zone 32N (N-E)
  • EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N
  • EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
  • EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
  • EPSG 31258: MGI / Austria GK M31
  • EPSG 3857: WGS 84 / Pseudo-Mercator

Räumliche Ausdehnung

Der Dienst ist begrenzt auf die Landesfläche Bayerns.

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0); Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

Nutzungseinschränkungen

keine Einschränkungen

Rechtliche Hinweise

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen



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