PRESSEMITTEILUNG

Natur: Nr. 57 / Mittwoch, 18. Dezember 2024

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches

+++ Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) werden die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches amtlich bekannt gemacht. Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten als Anlage sowie ergänzend ein Link zu einer detaillierteren Darstellung beigefügt: Bayerische Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches

Die Wolfsgebiete wurden auf Grundlage der Nachweise der einzelnen standorttreuen Wölfe aus dem laufenden und dem letzten Monitoringjahr neu berechnet und angepasst. Dies führt zu einer Veränderung der Wolfsgebiete i.S.d. Schadensausgleichs durch Hinzukommen oder Wegfallen von Gemeinden. Zudem ergeben sich aus den vorliegenden Monitoringdaten folgende neue Wolfsterritorien:

  • im Bereich Bayerischer Wald Süd,
  • in den Chiemgauer Alpen (grenzüberschreitendes Territorium mit Österreich),
  • im Bereich Kitschenrain.

Das Wolfsterritorium Grafenwöhr ist weggefallen. +++

Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für neu ausgewiesene Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs bzw. für neu hinzugekommene Teilflächen am 01.01.2025. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden gebeten, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.

Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend den deutschen Monitoringstandards als standorttreu, wenn dieser bzw. dieses über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Wolfspaar oder Wolfsrudel wird vom LfU in einem Umkreis von 15 km ein Wolfsgebiet i. S. d. Schadensausgleichs ausgewiesen. Ein Gebiet wird aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen, wenn die entsprechenden Individuen in einem abgeschlossenen Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.

Weitere Informationen hierzu sind unter folgenden Links zu finden:

Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Monitoring von Wölfen - LfU Bayern

Übersicht BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

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Pressestelle
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
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Tel.: 08 21/ 9071-5242
Fax: 08 21/ 9071-5009

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Stellvertretung
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