PRESSEMITTEILUNG

Natur: Nr. 39 / Donnerstag, 16. August 2018

Landesamt für Umwelt: Wolfnachweis im Landkreis Oberallgäu / Entschädigung wird ausbezahlt / Aktionsplan Wolf geht in Verbändeanhörung

+++ Ende Juli und Anfang August wurden im Landkreis Oberallgäu (Burgberg; Wertach) mehrere Kälber tot aufgefunden. Zur weiteren Abklärung beauftragte das Landesamt für Umwelt (LfU) die genetische Analyse gesicherter Speichelspuren am nationalen Referenzlabor. Die nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse dieser Fälle bestätigen einen Wolf. Derzeit laufende Analysen sollen weitere Erkenntnisse zu Geschlecht und Herkunft liefern. Behörden, Interessenverbände und Vertreter von Nutztierhaltern werden informiert. Im Fall eines Wolfsrisses erhält der Nutztierhalter eine Entschädigung durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer. Die Auszahlung der entsprechenden Entschädigungssumme wird vorbereitet. Claus Kumutat, Präsident des LfU: „Wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Die betroffenen Landwirte vor Ort werden zügig und unbürokratisch entschädigt. Außerdem werden wir den Runden Tisch vor Ort erneut einberufen, um gemeinsam über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Dabei werden wir klären, wie wir die Landwirte in der Region schnell unterstützen können. Die Landwirte werden dazu einen festen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt bekommen.“ Bereits am 14.8.2018 hat das LfU gemeinsam mit der Landwirtschaftsverwaltung und dem zuständigen Landratsamt einen Runden Tisch durchgeführt. Derzeit ist nicht geklärt, ob sich der Wolf weiterhin in der Region aufhält oder bereits weitergezogen ist. Auf der Suche nach einem eigenen Territorium können sie täglich 50 bis 70 km oder mehr und insgesamt sehr weite Strecken zurücklegen.+++

Die Staatsregierung wird heute den Entwurf des Bayerischen Aktionsplans Wolf an die Verbände übermitteln. Als nächster Schritt wird der Entwurf des Aktionsplans Wolf in der Arbeitsgruppe Wildtiermanagement/Große Beutegreifer, der die Nutzer- und Umweltverbände angehören, beraten werden. Die Verbände werden hierzu zeitnah eingeladen. Der Aktionsplan soll noch in diesem Jahr durch die Staatsregierung in Kraft gesetzt werden. Der Aktionsplan stellt klar, dass beim Umgang mit dem Wolf in Bayern zwei Dinge im Mittelpunkt stehen:

1. Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität.

2. Die Staatsregierung bekennt sich zur Weidetierhaltung in Bayern. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.

In Gebieten mit standorttreuen Wölfen setzt der Aktionsplan auf vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise Herdenschutzzäune. Ein Sonderfall sind unter anderem die Alm- und Alpflächen in Bayern: Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in welchen Weidegebieten Präventionsmaßnahmen möglich sind oder nicht. Im letzteren Fall kommt eine Entnahme des Wolfs in Einklang mit dem Artenschutzrecht auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen in Betracht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ fasst das LfU in seinem Internetangebot zusammen unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/doc/faq_wolf.pdf

Weitere Informationen, insbesondere auch zu den Kriterien des standardisierten Monitorings und früheren Wolfsnachweisen in Bayern, finden sich im Internetangebot des LfU unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/index.htm

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