PRESSEMITTEILUNG

Natur: Nr. 03 / Mittwoch, 31. Januar 2024

Amtliche Bekanntmachung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches

+++ Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) werden die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gemacht. Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten als Anlage sowie ergänzend ein Link zu einer detaillierteren Darstellung beigefügt: Bayerische Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches.  Als neue Gebiete sind die Territorien Pressather Wald und Hohe Rhön aufgeführt, daneben wurde das Territorium Altmühltal nach Südosten erweitert. +++

Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für die neu ausgewiesenen Gebiete Pressather Wald und Hohe Rhön sowie für die Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 01.02.2024. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.

Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend den deutschen Monitoringstandards als standorttreu, wenn dieser bzw. dieses über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Wolfspaar oder Wolfsrudel wird vom LfU in einem Umkreis von 15 km ein Wolfsgebiet i. S. d. Schadensausgleichs ausgewiesen. Ein Gebiet wird aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen, wenn die entsprechenden Individuen in einem Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.

Weitere Informationen hierzu sind unter folgenden Links zu finden:

Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Monitoring von Wölfen - LfU Bayern

Übersicht BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

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Stellvertretung
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