PRESSEMITTEILUNG
Natur: Nr. 11 / Montag, 06. Mai 2019
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Richtigstellung zu Internetmeldungen über die Biotopkartierung in Bayern
+++ Über Nachrichtenkanäle im Internet werden aktuell Meldungen über die Biotopkartierung verbreitet, wonach bis 6.5.2019 „Einsprüche“ gegen die Biotopkartierung einzulegen sind. Dazu ist folgendes richtigzustellen: Gegen die Erhebung von Daten über das Vorkommen von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Biotopen kann kein Einspruch eingelegt werden. Meldungen über eine durch das Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit – „Rettet die Bienen“ ausgelöste „Einspruchsfrist“ sind falsch, an die Naturschutzverwaltung übermittelte „Einsprüche“ sind gegenstandslos.+++
Die Biotopkartierung gehört nach Artikel 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung sind notwendig, um den Zustand der biologischen Vielfalt in Bayern zu kennen und Vorhaben in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können.
Die Biotopkartierung Bayern ist eine Fachkartierung ohne unmittelbare rechtliche Wirkung. Im BayernAtlas ist dargestellt, welche Flächen von der Biotopkartierung erfasst worden sind, weil sie den Vorgaben für die Erhebung von Naturschutzfachdaten entsprechen. Den gesetzlichen Schutzstatus einer Fläche bestimmt einzig der aktuelle Zustand, unabhängig davon, ob dieser amtlich bekannt ist oder nicht.
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