Anlage nach 31. BImSchV: Bezeichnung nach Anhang I: 9.2 Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 Tonnen Tätigkeit nach Anhang II: 9. Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen
Genehmigung
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Anzeigedatum
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Datum der letzten wesentlichen Änderung
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Lösemittelbilanz (Datum der Vorlage)
01.04.2021
Emissionsmessungen
Vorlage des letzten Messberichts am: -- kontinuierliche Messungen: Nein