Anlage nach 31. BImSchV: Bezeichnung nach Anhang I: 10.1 Anlagen zum Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben Tätigkeit nach Anhang II: 10.1 Beschichten oder Bedrucken von Folien- oder Papieroberflächen
Genehmigung
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Anzeigedatum
29.10.2004
Datum der letzten wesentlichen Änderung
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Lösemittelbilanz (Datum der Vorlage)
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Emissionsmessungen
Vorlage des letzten Messberichts am: -- kontinuierliche Messungen: Nein