Anlage nach 31. BImSchV: Bezeichnung nach Anhang I: 16.1 Anlagen zur Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen Tätigkeit nach Anhang II: 16. Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz - oder Holzschutzmitteln , Klebstoffen oder Druckfarben