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Kleinsumpfhuhn (Zapornia parva)
Rote Liste Bayern: | |
Rote Liste Deutschland: | Gefährdet |
Erhaltungszustand Kontinental: | In Bezug auf Status Brutvorkommen: ungünstig/unzureichend, in Bezug auf Status Rastvorkommen: ungünstig/unzureichend |
Erhaltungszustand Alpin: |
Foto: Hans-Joachim Fünfstück
Verbreitung und Bestandssituation
Das kleine Verbreitungsareal des Kleinen Sumpfhuhns beschränkt sich auf Niederungsgebiete der Westpaläarktis mit Schwerpunkt im Osten Europas. In Mitteleuropa geschlossene Vorkommen lediglich in den Tiefebenen Polens und Nordostdeutschlands sowie im Pannonischen Becken.
Seit den 1950er Jahren kommt es in Bayern zu vereinzelten Brutnachweisen und immer wieder werden rufende Männchen bemerkt.
Brutzeitbeobachtungen in West- und Mitteleuropa scheinen in den letzten Jahrzehnten, teils bedingt durch bessere Artkenntnis und gezielte Suche, in leichter Zunahme begriffen zu sein.
Insgesamt lässt sich aufgrund der heimlichen Lebensweise keine verlässliche Aussage über die Verbreitung in Bayern treffen. Es ist mit unentdeckten Vorkommen in geeigneten Habitaten zu rechnen.
Brutbestand BY: 0-1 BP
Lebensraum und Lebensweise
Brütet vorwiegend in ausgedehnten Röhrichtbeständen, vorzugsweise wasserständiger Bestände und ebensolcher Verlandungsgesellschaften, v.a. in Schilf-, Rohrkolben-, Binsen- und Großseggenbeständen. Habitate mit kleinen Binnenwasserflächen werden bevorzugt.
Daher beziehen sich die meisten Brutzeitnachweise auf See- und Teichlandschaften mit ausgedehnten Schilfbereichen.
Phänologie
Sehr seltener Brutvogel, regelmäßiger, aber seltener Durchzügler.
Wanderungen: Durchzug MRZ bis MAI und JUL bis Anfang OKT.
Brut: Bodenbrüter, Nest gut versteckt auf umgeknickten Halmen oder Seggenbülten.
Brutzeit: Legeperiode von Anfang MAI bis Ende JUL
Tagesperiodik: Tagaktiv, Rufe in der Dämmerung und nachts.
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Lebensraumverlust durch Grundwasserabsenkung, Entwässerung, Zerstörung von Schilf- und anderer Ufervegetation sowie durch Gewässerverschmutzung, Eutrophierung und Freizeitbetrieb.
Gebietsweise kann auch Schilfmahd eine Beeinträchtigung darstellen.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
Erhaltung und Entwicklung von Schilfbestandenen Flachwasserbereichen an Stillgewässern. Beseitigung von Gehölzen (v.a. Weiden) in Schilfbeständen, Wiedervernässungsmaßnahmen bzw. Anheben des Grundwasserspiegels durch Entfernen von Drainagen oder Auffüllen bzw. Anstauen von (Entwässerungs-) Gräben.
Maßnahmen zur Entwicklung von Vitalschilfbeständen und ggf. Modellierungen an Uferbereichen zur Verbesserung der Profilstruktur (Abflachungen).
Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen sowie an Rast- und Nahrungsflächen.
Sonstige Hinweise
Meldungen von Bruthinweisen und -nachweisen an die Vogelschutzwarte am LfU sind besonders erwünscht.
Ergänzende Informationen
Weixler, K., H.-J. Fünfstück & J. Schwandner (2014): Seltene Brutvögel in Bayern 2009-2013. 4. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Bayern. - OTUS 6: 11-80.
Weixler, K., H.-J. Fünfstück & S. Biele (2016): Seltene Brutvögel in Bayern 2014-2015. 5. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Bayern. - OTUS 8: 60-116.
Weixler, K., H.-J. Fünfstück & S. Biele (2017): Seltene Brutvögel in Bayern 2016-2017. 5. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Bayern. - OTUS 9: 1-53.
Weixler, K., H.-J. Fünfstück & M. Schmolz (2020): Seltene Brutvögel in Bayern 2018 & 2019. 7. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Bayern. - OTUS 11: 1-53.