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Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
Rote Liste Bayern: | |
Rote Liste Deutschland: | Vom Aussterben bedroht |
Erhaltungszustand Kontinental: | In Bezug auf Status Rastvorkommen: günstig |
Erhaltungszustand Alpin: |
Foto: Jürgen Schneider
Verbreitung und Bestandssituation
Das Areal des Bruchwasserläufers erstreckt sich von Schottland, Dänemark und Skandinavien bis Ostsibirien.
Kein Brutvogel in Bayern.
Lebensraum und Lebensweise
Die heutigen Brutgebiete liegen in Nordeuropa und Nordrussland. Als Rastgebiete nutzt der Bruchwasserläufer nahrungsreiche Flachwasserzonen und größere Schlammufer von Flüssen, Altwässern, Teichen und Baggerseen. Darüber hinaus kommen die Watvögel auf Verrieselungsflächen, an Kläranlagen sowie auf überschwemmten Grünlandflächen vor.
Phänologie
Regelmäßiger, teilweise zahlreicher (Herbst-) Durchzügler
Wanderungen: Langstreckenzieher; Durchzugsmaximum von Juli bis August/September, auf dem Heimzug (April/Mai) tritt die Art in Bayern nur wenig in Erscheinung; Der Wegzug hingegen sowohl zahlenmäßig als auch hinsichtlich seiner Dauer (Altvögel ziehen vor Jungvögeln)
Tagesperiodik: tagaktiv
Zug: nachts
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Die Art wird auf der Roten Liste wandernder Vogelarten auf der Vorwarnliste geführt.
Verlust oder Entwertung von nahrungsreichen Flachwasserzonen und Uferbereichen an Flüssen, Seen, Feuchtgebieten, Überschwemmungsflächen in den Auenbereichen mittlerer und größerer Fließgewässer und Teichen, sowie in Wiesenmulden (z. B. Uferverbau, Gewässerausbau, Bebauung, Grundwasserabsenkung) und Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (v. a. Freizeitnutzung) sind die Hauptgefährdungen.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v. a. Flachwasserzonen, Schlammufer, Feucht- und Nassgrünland, Überschwemmungsflächen)
- Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik (v. a. Rückbau von Uferbefestigungen, Schaffung von Retentionsflächen)
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung
- Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden
- Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (u. a. Lenkung der Freizeitnutzung im Uferbereich von Gewässern, Wegegebot)
Ergänzende Informationen
Weiterführende Literatur:
Wahl, J., S. Garthe, T. Heinicke, W. Knief, B. Petersen, C. Sudfeldt & P. Südbeck (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 44: 83-105.
Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 49/50: 85-97.