- Startseite >>
- Natur >>
- saP >>
- Arteninformationen >>
- Gefäßpflanzen >>
- Liparis loeselii
Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
Rote Liste Bayern: | Stark gefährdet |
Rote Liste Deutschland: | Stark gefährdet |
Erhaltungszustand Kontinental: | Ungünstig/unzureichend |
Erhaltungszustand Alpin: | Ungünstig/unzureichend |
Foto: Uwe Grabner
Verbreitung und Bestandssituation
Das Sumpf-Glanzkraut kommt vor allem in der Jungmoränenlandschaft Südbayerns vor; sein Hauptareal liegt im östlichen bis mittleren voralpinen Moor- und Hügelland. Von den ursprünglich im Bodenseebecken zahlreichen Populationen besteht nur noch ein kleiner Teil. In Nordbayern findet sich seit jeher eine vergleichsweise geringe Zahl von Vorkommen, wie z. B. im Oberpfälzer Hügelland und am Untermain.
Nach Wagner et al. (2009) kann aufgrund von Auswertungen und Kartierungen für 145 TK25-Quadranten Bayerns ein Vorkommen festgestellt werden, rund ein Drittel davon ist aktuell bestätigt. Die Bestandgrößen reichen von Einzelpflanzen bis über 1000 Stängel.
Nach Einschätzung der gleichen Autoren besteht für etwa ein Viertel der Vorkommen (sehr) großer Handlungsbedarf, um ihren Erhalt zu sichern. Die Art ist in Bayern und Deutschland stark gefährdet.
Lebensraum und Lebensweise
Das Sumpf-Glanzkraut besiedelt nasse bis mäßig nasse, oligo- bis mesotrophe, meist kalkreiche Moor- und Anmoorstandorte. Die Orchidee benötigt zwar eine dauerhafte Bodendurchfeuchtung, die Knolle verträgt aber nach Einschätzung von Wagner et al. (2009) keine dauerhaft hohen Wasserstände.
Die Art benötigt mehrere Jahre von der Keimung bis zur Blüte. Die Blütezeit liegt zwischen Ende Mai und Mitte Juli, wobei die Blühintensität jahrweise stark schwankt. Die Art verfügt über die Fähigkeit mehrere Jahre im Knollenstadium zu überdauern.
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Sukzession durch fehlende Pflege
- unsachgerechte Pflege (falscher Mahdtermin etc.)
- nutzungs- oder überschwemmungsbedingte Nährstoff- oder Sedimenteinträge
- Entwässerung, Veränderung des Wasserhaushalts
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
Aufgrund der spezifischen Standortanforderungen ist ein potenzieller Wuchsort kaum neu zu schaffen. Vorstellbar ist im Einzelfall, dass
- verbuschte (An)Moorstandorte mit ehemaligen Liparis loeselii-Vorkommen durch Erstpflege und geeignete Formen des Offenhaltens (Streuwiesennutzung, ggf. Beweidung) im Umfeld noch existierender Vorkommen zum potenziellen Wuchsort werden. Dabei ist in jedem Fall auf geeignetes Gerät und abgestimmte Termine zu achten.
- beeinträchtigte Wuchsorte optimiert werden, z.B. durch (Wieder)Einführung von Streuwiesennutzung, spezifisch abgestimmte langsam wirkende Wiedervernässung
Sonstige Hinweise
Wiedervernässungsmaßnahmen dürfen nur stufenweise erfolgen, da plötzliche Wasserspiegel-Anhebungen ebenso wenig ertragen werden wie dessen Absenkung.
Ergänzende Informationen
Literatur
WAGNER, A., WAGNER, I., LANG, A., MAYR, C., NIEDERBICHLER, C., QUINGER, B. & SCHNEIDER, G. (2009): Nach Anhang II FFH-Richtlinie geschützte Arten: Liparis loeselii - Glanzstendel, Bayernweite Bestandskontrolle 2008/2009. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 3 Seiten, Augsburg.