Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)

Rote Liste Bayern: Stark gefährdet
Rote Liste Deutschland: Stark gefährdet
Erhaltungszustand Kontinental: Ungünstig/unzureichend
Erhaltungszustand Alpin: Ungünstig/unzureichend

Verbreitung und Bestandssituation

Das Sumpf-Glanzkraut kommt vor allem in der Jungmoränenlandschaft Südbayerns vor; sein Hauptareal liegt im östlichen bis mittleren voralpinen Moor- und Hügelland. Von den ursprünglich im Bodenseebecken zahlreichen Populationen besteht nur noch ein kleiner Teil. In Nordbayern findet sich seit jeher eine vergleichsweise geringe Zahl von Vorkommen, wie z. B. im Oberpfälzer Hügelland und am Untermain.

Nach Wagner et al. (2009) kann aufgrund von Auswertungen und Kartierungen für 145 TK25-Quadranten Bayerns ein Vorkommen festgestellt werden, rund ein Drittel davon ist aktuell bestätigt. Die Bestandgrößen reichen von Einzelpflanzen bis über 1000 Stängel.

Nach Einschätzung der gleichen Autoren besteht für etwa ein Viertel der Vorkommen (sehr) großer Handlungsbedarf, um ihren Erhalt zu sichern. Die Art ist in Bayern und Deutschland stark gefährdet.

Fundortkarte

Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)

Nachweise ab 2000



Letzter Daten-Import erfolgte am 25.9.2024.

Fundorte als Tabelle anzeigen

Vorkommen in Bayern

Nachweise ab 2000

TK-Blatt-Nummer TK-Blatt-Name
6027 Grettstadt
6127 Volkach
6639 Wackersdorf
6735 Deining
7132 Dollnstein
7137 Abensberg
7233 Neuburg a.d.Donau
7236 Münchsmünster
7244 Osterhofen
7330 Mertingen
7527 Günzburg
7532 Aichach
7537 Moosburg a.d.Isar
7626 Ulm-Südost (Neu-Ulm)
7643 Tann
7741 Mühldorf a.Inn
7827 Babenhausen
7932 Utting am Ammersee
7933 Weßling
7939 Wasserburg a.Inn
7942 Tittmoning
8027 Memmingen
8031 Denklingen
8032 Dießen a.Ammersee
8033 Tutzing
8035 Sauerlach
8036 Otterfing
8037 Glonn
8039 Bad Endorf
8040 Eggstätt
8128 Obergünzburg
8132 Weilheim i.OB
8133 Seeshaupt
8134 Königsdorf
8135 Sachsenkam
8137 Bruckmühl
8138 Rosenheim
8139 Stephanskirchen
8140 Prien a.Chiemsee
8141 Traunstein
8142 Teisendorf
8143 Freilassing
8226 Isny im Allgäu-Nord
8228 Wildpoldsried
8232 Uffing a.Staffelsee
8233 Iffeldorf
8234 Penzberg
8235 Bad Tölz
8237 Miesbach
8238 Neubeuern
8239 Aschau i.Chiemgau
8240 Marquartstein
8241 Ruhpolding
8242 Inzell
8243 Bad Reichenhall
8325 Wangen im Allgäu Ost
8326 Isny im Allgäu Süd
8328 Nesselwang West
8329 Nesselwang Ost
8330 Roßhaupten
8331 Bad Bayersoien
8332 Unterammergau
8333 Murnau a.Staffelsee
8335 Lenggries
8336 Rottach-Egern
8338 Bayrischzell
8343 Berchtesgaden West
8423 Kressbronn am Bodensee
8424 Lindau (Bodensee)
8429 Pfronten
8430 Füssen
8432 Oberammergau
8433 Eschenlohe
8435 Fall
8443 Königssee
Letzter Daten-Import erfolgte am 25.9.2024.

Lebensraum und Lebensweise

Das Sumpf-Glanzkraut besiedelt nasse bis mäßig nasse, oligo- bis mesotrophe, meist kalkreiche Moor- und Anmoorstandorte. Die Orchidee benötigt zwar eine dauerhafte Bodendurchfeuchtung, die Knolle verträgt aber nach Einschätzung von Wagner et al. (2009) keine dauerhaft hohen Wasserstände.

Die Art benötigt mehrere Jahre von der Keimung bis zur Blüte. Die Blütezeit liegt zwischen Ende Mai und Mitte Juli, wobei die Blühintensität jahrweise stark schwankt. Die Art verfügt über die Fähigkeit mehrere Jahre im Knollenstadium zu überdauern.

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Sukzession durch fehlende Pflege
  • unsachgerechte Pflege (falscher Mahdtermin etc.)
  • nutzungs- oder überschwemmungsbedingte Nährstoff- oder Sedimenteinträge
  • Entwässerung, Veränderung des Wasserhaushalts

Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen

Aufgrund der spezifischen Standortanforderungen ist ein potenzieller Wuchsort kaum neu zu schaffen. Vorstellbar ist im Einzelfall, dass

  • verbuschte (An)Moorstandorte mit ehemaligen Liparis loeselii-Vorkommen durch Erstpflege und geeignete Formen des Offenhaltens (Streuwiesennutzung, ggf. Beweidung) im Umfeld noch existierender Vorkommen zum potenziellen Wuchsort werden. Dabei ist in jedem Fall auf geeignetes Gerät und abgestimmte Termine zu achten.
  • beeinträchtigte Wuchsorte optimiert werden, z.B. durch (Wieder)Einführung von Streuwiesennutzung, spezifisch abgestimmte langsam wirkende Wiedervernässung

Sonstige Hinweise

Wiedervernässungsmaßnahmen dürfen nur stufenweise erfolgen, da plötzliche Wasserspiegel-Anhebungen ebenso wenig ertragen werden wie dessen Absenkung.

Ergänzende Informationen

Literatur

WAGNER, A., WAGNER, I., LANG, A., MAYR, C., NIEDERBICHLER, C., QUINGER, B. & SCHNEIDER, G. (2009): Nach Anhang II FFH-Richtlinie geschützte Arten: Liparis loeselii - Glanzstendel, Bayernweite Bestandskontrolle 2008/2009. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 3 Seiten, Augsburg.