Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Uferschnepfe (Limosa limosa)

Rote Liste Bayern: Vom Aussterben bedroht
Rote Liste Deutschland: Vom Aussterben bedroht
Erhaltungszustand Kontinental: In Bezug auf Status Brutvorkommen: ungünstig/schlecht, in Bezug auf Status Rastvorkommen: ungünstig/unzureichend
Erhaltungszustand Alpin:

Verbreitung und Bestandssituation

Das Areal der Uferschnepfe erstreckt sich von Westeuropa bis Westsibirien.

Die Uferschnepfe ist in Bayern auf lokale Vorkommen an wenigen Brutplätzen beschränkt. Das Brutareal hat sich im Vergleich zum Erfassungszeitraum 1996-1999 nicht verändert. Während der ADEBAR-Erfassungen konnten Vorkommen im ostbayerischen Donautal, im Altmühltal, im Aischgrund, im Rötelseeweihergebiet und im Nördlinger Ries festgestellt werden. Neuansiedlungen waren im Isarmündungsgebiet zu verzeichnen, während entlang der Donau und der Mittleren Isar mehrere Gebiete offenbar nicht mehr besetzt waren.

Die landesweite Wiesenbrüterkartierung 2014/2015 in ausgewählten Gebieten erbrachte Vorkommen im Altmühltal, Donautal, Regentalaue, Gundelfinger Moos, Großenried (Mittelfranken). Das ehemals wichtigste bayerische Uferschnepfengebiet mit maximal 56 Brutpaaren war das Wiesmet, in dem 2014 8 Paare brüteten, jedoch keinen Bruterfolg zeigten. Seit 1980 hat sich der Bestand in den bayerischen Wiesenbrütergebieten um ca. 75 % reduziert. Bei der letzten landesweiten Wiesenbrütererfassung 2014/2015 konnten 24 Brutpaare erfasst werden (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016).

Brutbestand: 24 Brutpaare (LfU 2016)

Kurzfristiger Bestandstrend: Rückgang > 50 %

Fundortkarte

Uferschnepfe (Limosa limosa)

relevante Nachweise ab 2000

Liste Vogelarten in Bayern mit saP-relevanten Nachweistyp bzw. Status- XLSX



Letzter Daten-Import erfolgte am 25.9.2024.

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Vorkommen in Bayern

relevante Nachweise ab 2000

Liste Vogelarten in Bayern mit saP-relevanten Nachweistyp bzw. Status- XLSX

TK-Blatt-Nummer TK-Blatt-Name
5931 Ebensfeld
6331 Röttenbach
6741 Cham West
6742 Cham Ost
6829 Ornbau
6830 Gunzenhausen
6833 Hilpoltstein
6930 Heidenheim
6931 Weißenburg i.Bay.
7029 Oettingen i.Bay.
7040 Pfatter
7041 Münster
7141 Straubing
7142 Straßkirchen
7143 Deggendorf
7235 Vohburg a.d.Donau
7243 Plattling
7334 Reichertshofen
7335 Geisenfeld
7427 Sontheim a.d.Brenz
7438 Landshut West
7527 Günzburg
7537 Moosburg a.d.Isar
7626 Ulm-Südost (Neu-Ulm)
7636 Freising Süd
7637 Erding
7645 Rotthalmünster
7736 Ismaning
7930 Buchloe
8032 Dießen a.Ammersee
8140 Prien a.Chiemsee
8141 Traunstein
8241 Ruhpolding
8424 Lindau (Bodensee)
Letzter Daten-Import erfolgte am 25.9.2024.

Lebensraum und Lebensweise

Die Uferschnepfe besiedelt in Bayern ausschließlich weitläufige, als Grünland genutzte Niederungsgebiete und Tallandschaften. Wichtig für ihr Vorkommen sind feuchte bis nasse, weiche Böden zur Nahrungssuche bzw. -aufnahme. Sie ist daher an dauerfeuchte Wiesenstandorte gebunden. Hochwasserereignisse und hohe Grundwasserstände im zeitigen Frühjahr wirken sich günstig auf den Brutbestand aus. Im Donautal etwa werden vorzugsweise die grundwassernahen, besonders feuchten Kammseggenwiesen besiedelt. Im fränkischen Wiesmetgebiet liegt das größte bayerische Vorkommen im Überschwemmungsgebiet der Altmühl entlang eines großflächigen Grundwasseraustritts.

Phänologie

Sehr seltener Brutvogel

Wanderungen: regelmäßiger Durchzügler, Langstreckenzieher; Heimzug Anfang März, Wegzug ab Anfang August

Brut: Bodenbrüter, Nest auf feuchtem Untergrund auch in höherer Vegetation, brütet oft kolonieartig

Brutzeit: Ende März bis Mitte Juli; Legebeginn ab Mitte April

Tagesperiodik: tagaktiv

Zug: nachts


Brutzeit-Diagramm
Dunkle Sektorenfarbe weist auf die Hauptbrutzeit der Art in Bayern hin.

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

Der Brutbestand der Uferschnepfe ist in Bayern vom Aussterben bedroht. Auf der Liste der gefährdeten wandernden Vogelarten ist sie als ungefährdet eingestuft.

Ursachen sind Entwässerung von Feuchtwiesen und Niedermooren, Intensivierung der Grünlandnutzung (u. a. Gelegeverluste bei Mahd), Umbruch von Wiesen in Ackerland und die Fragmentierung offener Landschaftsräume (z. B. durch Straßen- u. Siedlungsbau).

Starke Freizeitnutzung in siedlungsnahen Bereichen und damit Störungen an den Brutplätzen sowie an Rast- und Nahrungsflächen sind zusätzliche Beeinträchtigungen.

Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung feuchter Extensivgrünländer, Überschwemmungsflächen, Moore und Feuchtgebiete mit Flachwasserzonen und Schlammflächen (z. B. durch Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes, Renaturierung, Wiedervernässung)

  • Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden (Pflege und regelmäßiges Abschieben des Oberbodens sind notwendig)

  • Extensivierung der Grünlandnutzung: Mahd erst ab 15. Juni, keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15. Juni, kein Walzen nach 15. März, reduzierte Düngung, Verzicht auf Biozide

  • Sicherung der Brutplätze (Gelegeschutz)

  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen

  • Vermeidung fortscheitender Habitatfragmentierung

Sonstige Hinweise

  • Die Vogelschutzwarte im LfU führt seit 2014 ein Artenhilfsprogramm für Wiesenbrüter durch.

Ergänzende Informationen

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2016): 6. landesweite Wiesenbrüterkartierung in Bayern 2014/2015 - Bestand, Trends und Ursachenanalyse. 35-39.

Weiterführende Literatur:

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2015): 35 Jahre Wiesenbrüterschutz in Bayern - Situation, Analyse, Bewertung, Perspektiven. 180 S.

Wahl, J., S. Garthe, T. Heinicke, W. Knief, B. Petersen, C. Sudfeldt & P. Südbeck (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 44: 83-105.

Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 49/50: 85-97.