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Alpenschneehuhn (Lagopus muta helvetica)
Rote Liste Bayern: | Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion |
Rote Liste Deutschland: | Extrem seltene Arten und Arten mit geografischen Restriktion |
Erhaltungszustand Kontinental: | |
Erhaltungszustand Alpin: | In Bezug auf Status Brutvorkommen: günstig |
Alpenschneehuhn: Männchen Übergangskleid
Foto: Jürgen Schneider
Verbreitung und Bestandssituation
Die Art lebt zirkumpolar in der arktischen und subarktischen Zone Europas, Asiens und Nordamerikas sowie als Eiszeitrelikt in den Alpen, Pyrenäen und einigen Gebirgen Asiens.
Das Alpenschneehuhn besiedelt im bayerischen Alpenanteil ausschließlich Regionen oberhalb der Baumgrenze. Das Brutareal hat sich im Vergleich zum Erfassungszeitraum 1996-1999 verkleinert. Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Kalkhochalpen, vereinzelt werden Gebirgsstöcke der Bayerischen Alpen besiedelt, z. B. das Ammergebirge. Die höchsten Schätzwerte mit 21-50 Revieren stammen aus dem Wettersteingebirge. Größere Lücken existieren vor allem in den Chiemgauer Alpen und den Bayerischen Voralpen. Die Vorkommen in den westlichen Allgäuer Alpen konnten nicht bestätigt werden.
Aufgrund der schweren Zugänglichkeit der Brutgebiete und methodisch bedingter Erfassung bestehen große Unsicherheiten in der Einschätzung der Bestandssituation. Die aktuelle Schätzung liegt deutlich unter der aus dem Zeitraum 1996-1999.
Brutbestand: 150-240 Brutpaare
Kurzfristiger Bestandstrend: stabil
Lebensraum und Lebensweise
Zur Brutzeit bevorzugt das Alpenschneehuhn abwechslungsreiches Relief alpiner Rasen vom Oberrand des Krummholzgürtels bis an die beginnenden vegetationsarmen Kalkschuttfelder. Als Optimalhabitat sind Karrenfelder mit ihrem nahrungs-, deckungs- und wartenreichen Mosaik aus Schneetälchen, Graten, Kuppen und Hängen anzusehen; hier werden höchste Dichten erreicht. Außerhalb der Brutzeit gerne in Trupps, im Winter Auftrennung in kleinere Gruppen.
Phänologie
Seltener bis spärlicher Brutvogel
Wanderungen: Standvogel mit geringer Vertikalwanderung
Brut: Bodenbrüter; Nest in selbst gescharrter Mulde, meist in Hängen zwischen niedriger Vegetation und Steinen
Brutzeit: Ende April bis Ende August; Legebeginn ab Ende Mai
Tagesperiodik: dämmerungs- und tagaktiv
Brutzeit-Diagramm
Dunkle Sektorenfarbe weist auf die Hauptbrutzeit der Art in Bayern hin.
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Das Alpenschneehuhn ist in Bayern auf der Roten Liste als extrem selten mit geografischer Restriktion eingestuft.
Die inselartig verteilten Brut- und Nahrungshabitate werden regional stark durch Massentourismus und die damit verbundenen Lebensraumzerschneidungen beeinträchtigt. Die zunehmende winterliche Nutzung alpiner Lebensräume von Varianten- und Tourenskifahrern und zunehmend auch durch Schneeschuhwanderer führt zu weiteren Störungen.
Zusätzlicher Tourismus im Spätwinter und zur Balzzeit wirkt sich negativ auf den Bruterfolg aus.
Negative Auswirkungen auf die Bestände sind zumindest regional durch konkrete Erschließungsmaßnahmen zu befürchten, tiefer gehende störungsökologische Untersuchungen sowie eine Beschränkung und stärkere Kanalisierung des Massentourismus in der Alpinstufe sind notwendig.
In Schutzgebieten sind traditionelle Vorkommen und größere Winteransammlungen durch weitere Erschließungsmaßnahmen bedroht.
Zuverlässigere Bestandsaufnahmen und möglichst genaue Ermittlung der Vorkommen sind eine wichtige Voraussetzung für den Schutz.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
- Vermeidung von Störungen zur Brutzeit, z. B. durch Besucherlenkung (Wegegebot)
- Trennung von Winterhabitaten und Wintersport
- Rückbau und Sicherung von Seilquerungen
Sonstige Hinweise
- Brutnachweise sind nur mit hohem Aufwand zu erbringen.
- Auswirkungen des zunehmenden Störungsdruckes sind noch unzureichend untersucht.
- Das Alpenschneehuhn wird wahrscheinlich von der Klimaveränderung besonders betroffen sein, da das Lebensraumangebot in Bayern sehr beschränkt und nach oben begrenzt ist.
- Bei Windenergieanlagen: Prüfbereich von 1.000 m, innerhalb dessen zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatschG erfüllt sind (StMWI 2016).
Ergänzende Informationen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (2016): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA). - http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/2016/Windenergie-Erlass_2016.pdf (Abruf am 19. Dezember 2017)
Weiterführende Literatur:
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung - Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses. -
https://www.lfu.bayern.de/natur/windenergie_artenschutz/index.htm (Abruf am 19. Dezember 2017)