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Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
Rote Liste Bayern: | Vom Aussterben bedroht |
Rote Liste Deutschland: | Gefährdet |
Erhaltungszustand Kontinental: | In Bezug auf Status Brutvorkommen: ungünstig/schlecht, in Bezug auf Status Rastvorkommen: unbekannt |
Erhaltungszustand Alpin: |
Zwergdommel: Männchen Prachtkleid
Foto: Christoph Moning
Verbreitung und Bestandssituation
Das Areal der Art erstreckt sich lückig von Spanien und Nordafrika bis in das Baltikum und von hier bis Mittelasien. Südlich der Sahara bis Südafrika, auf Madagaskar und Australien sind weitere Vorkommen zu finden.
Die Zwergdommel ist in Bayern zerstreut verbreitet. Das Brutareal hat sich seit der Erfassung von 1996-1999 wesentlich vergrößert, insbesondere in den Schwerpunktgebieten in Mainfranken (Lkr. Schweinfurt), im Aischgrund, entlang der oberbayerischen Donau und am Unteren Inn.
Von 1975 bis 1999 hat der Bestand um 20-50 % abgenommen (v. Lossow & Fünfstück 2003). Seit den 1950er Jahren hat in ganz Mittel- und Westeuropa ein dramatischer Bestandseinbruch stattgefunden (Bauer & Berthold 1996). In Bayern sind neuerdings aber zumindest lokal wieder positive Entwicklungen (z. B. Altmühlsee) zu beobachten (Weixler et al. 2016). Doch sind kurzfristige, über weite Gebiete oft asynchrone, Fluktuationen für diese Art typisch.
Laut nicht systematischen Auswertungen der Abeitsgemeinschaft Seltener Brutvögel konnten in Bayern 2015 30-46 Brutpaare festgestellt werden. (Weixler et al. 2016)
Brutbestand: 35-50 Brutpaare (VSW 2016)
Kurzfristiger Bestandstrend: Rückgang > 20 %
Lebensraum und Lebensweise
Als Brutplätze kommen vor allem Verlandungszonen von Altwässern, Seen, Weihern und Teichen, in offener bis halboffener Landschaft in Frage. Dabei sind reich strukturierte, dichte, aber nicht unbedingt sehr großflächige (Alt-)Schilfbestände von entscheidender Bedeutung. Diese können auch mit Weidengebüsch und anderen Uferpflanzen durchsetzt sein, was sich positiv auswirkt. Andere ausreichend bewachsene Feuchtgebiete werden mitunter von Durchzüglern aufgesucht. Ein reiches Nahrungsangebot sowie dessen gute Nutzbarkeit sind Voraussetzung für eine dauerhafte Brutansiedlung.
Phänologie
Sehr seltener Brutvogel
Wanderungen: Langstreckenzieher; Ankunft im Brutgebiet ab Anfang April, Abzug ab Anfang Juli (Dispersionszug der Jungen) bzw. ab Ende August.
Brut: Nest bodennah im Altschilf oder etwas höher im Gebüsch
Brutzeit: Anfang Mai bis Ende August; Legebeginn ab Mitte Mai
Tagesperiodik: tag-, dämmerungs- und nachtaktiv
Zug: überwiegend nachts
Brutzeit-Diagramm
Dunkle Sektorenfarbe weist auf die Hauptbrutzeit der Art in Bayern hin.
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Der Bestand der Zwergdommel ist in Bayern vom Aussterben bedroht. Auf der Roten Liste wandernder Vogelarten wird sie ebenfalls als vom Erlöschen bedroht eingestuft.
Lebensraumverlust stellt die größte Gefährdung dar, z. B. durch Entlandung oder Trockenlegung von Gewässern und Feuchtgebieten, Schilfmahd (besonders zur Brutzeit), und Flussregulation.
Eine intensive, fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung von Teichen und Weihern kann ebenfalls zur Abnahme des Bestandes führen. Menschlichen Störungen, wie Freizeitaktivitäten vor allem in Nestnähe, sind als Störfaktor nicht zu unterschätzen.
Starke Wasserstandsschwankungen zur Brutzeit haben mitunter negative Auswirkungen auf den Bruterfolg.
Zu den Veränderungen und Gefährdungen im Brutgebiet kommen die Probleme eines Langstreckenziehers hinzu.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
- Pflegemaßnahmen (Entbuschung, kontrollierte Schilfmahd/Entlandung), damit vorhandene Habitate nicht durch fortschreitende Sukzession - vor allem in Zusammenhang mit Eutrophierung - verloren gehen
- Einrichtung von Ruhezonen zur Abhaltung von Störungen durch Freizeit- und andere Ufernutzung während der Brutzeit
Sonstige Hinweise
- Bei Windenergieanlagen: Prüfbereich von 1.000 m um bekannte Neststandorte; Prüfbereich von 1.000 m für regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate um geplante Windenergieanlagen, innerhalb derer zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatschG erfüllt sind (StMWI 2016).
Ergänzende Informationen
Bauer, H.-G. & P. Berthold (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. - 715 S.,Wiesbaden.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (2016): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA). - http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/Publikationen/2016/Windenergie-Erlass_2016.pdf (Abruf am 19. Dezember 2017)
Lossow, G. v. & H.-J. Fünfstück (2003): Bestand der Brutvögel Bayerns 1999. - Ornithol. Anz. 42: 57-70.
Weixler, K., H.-J. Fünfstück & S. Biele (2016): Seltene Brutvögel in Bayern 2014-2015. 5. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Bayern. - OTUS 8: 60-116.
Weiterführende Literatur:
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung - Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses. - https://www.lfu.bayern.de/natur/windenergie_artenschutz/index.htm (Abruf 04.04.2018)
Wahl, J., S. Garthe, T. Heinicke, W. Knief, B. Petersen, C. Q & P. Südbeck (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 44: 83-105.
Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 49/50: 85-97.