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Ortolan (Emberiza hortulana)
Rote Liste Bayern: | Vom Aussterben bedroht |
Rote Liste Deutschland: | Stark gefährdet |
Erhaltungszustand Kontinental: | In Bezug auf Status Brutvorkommen: ungünstig/schlecht |
Erhaltungszustand Alpin: |
Ortolan: Männchen Prachtkleid
Foto: Christoph Moning
Verbreitung und Bestandssituation
Das Areal des Ortolans erstreckt sich lückenhaft von Spanien bis Westsibirien, in Europa bildet das nördliche Mittelmeer, der Norden Deutschlands, Südnorwegen und das mittlere Finnland die südliche Verbreitungsgrenze.
Der Ortolan kommt in Bayern nur regional in den Mainfränkischen Platten zwischen Würzburg und Schweinfurt vor. Das Brutareal hat sich seit 1996-1999 wesentlich verkleinert. Im Vergleich zum letzten Kartierungszeitraum sind vor allem die Vorkommen im Maindreieck verschwunden. Auch für das verbliebene Kernverbreitungsgebiet ergibt sich aus den Daten des laufenden Artenhilfsprogramms eine zunehmende Konzentration auf wenige Verbreitungsschwerpunkte.
Die aktuelle Bestandsschätzung liegt etwa bei der Hälfte jener aus dem Zeitraum 1996-1999 und dürfte noch immer eine Überschätzung darstellen. Die flächendeckende Erfassung zusätzlich zum Artenhilfsprogramm ergab insgesamt 2015 für ganz Mainfranken einen Bestand von 241 singenden Männchen (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2015).
Brutbestand: 241 Brutpaare
Kurzfristiger Bestandstrend: Rückgang > 50 %
Lebensraum und Lebensweise
Der Ortolan ist ein wärmeliebender Bodenbrüter, der Ackerland mit wenigen, vereinzelt stehenden Bäumen als Singwarte benötigt. In Franken werden vor allem Getreidefelder mit artgerecht bewirtschafteten Randstreifen (als Teil des LfU-Artenhilfsprogramms) und Streuobstgebiete mit klein parzellierter Bewirtschaftung (Getreide und Hackfrüchte) besiedelt. Die Obstbäume sollten ältere Hochstämme sein und nicht zu dicht stehen. Zunehmend werden Waldränder und Windschutzstreifen besiedelt. Nester befinden sich vorwiegend in Getreidefeldern. Entscheidend für die Nistplatzwahl ist eine Halmhöhe von 10-20 cm, die genügend Deckung und ausreichend lückige Stellen für den Nestbau bietet. Auch Bruten in Rübenfeldern und in Gemüseanbaugebieten kommen vor. In den Verbreitungsschwerpunkten ist der Anteil sandhaltiger Böden hoch.
Phänologie
Sehr seltener Brutvogel
Wanderungen: Durchzügler, Langstreckenzieher; Heimzug ab Mitte April, Wegzug ab Mitte August
Brut: Bodenbrüter, Nest in Getreide oder anderer nicht zu hoher Vegetation
Brutzeit: Anfang Mai bis Ende Juli; Legebeginn ab Mitte Mai
Tagesperiodik: tagaktiv
Zug: tags und nachts
Brutzeit-Diagramm
Dunkle Sektorenfarbe weist auf die Hauptbrutzeit der Art in Bayern hin.
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Der Ortolan ist in Bayern vom Aussterben bedroht. Auf der Roten Liste wandernder Vogelarten wird er als gefährdet eingestuft.
Als Risikofaktoren sind enge Bindung an einen gefährdeten Lebensraum, Abhängigkeit von Maßnahmen des Naturschutzes und aktuelle Bedrohung durch laufende Eingriffe des Menschen, die weitere Bestandsabnahmen zur Folge haben, zu nennen.
In der Agrarlandschaft wurde der Lebensraum weitgehend vernichtet, da reich strukturierte, klein parzellierte Kulturlandschaften mit reicher Insektenfauna großräumig verloren gingen. Eine weitere Rolle spielen Änderungen in der Nutzung. Das enge Zeitfenster für die Brutsaison macht den Ortolan vom Angebot potenzieller Nisthabitate sofort nach seiner Rückkehr abhängig. Die optimale Getreidehöhe von 10-20 cm wird heute wegen neuer Getreidesorten und milder Witterung meistens früher erreicht. Ausweichmöglichkeiten, z. B. auf Sommergetreide bei zu hohem Wintergetreide, ergeben sich nur in kleinparzellierter Ackerlandschaft, sonst werden die Brutstandorte verlassen.
Getreidebestände werden auch durch intensive Düngung und Einsatz von Herbiziden gleichmäßiger und dichter. Damit sind sie für Vögel als Nistplatz und zur Nahrungssuche nicht mehr geeignet.
Streuobstanlagen, in denen die Bodenbewirtschaftung zugunsten von Grünland eingestellt wird, führen zum Verlust des Lebensraums.
Außerhalb des Brutgebietes erleidet der Ortolan Verluste auf dem Wegzug durch illegalen Fang und Abschuss (ca. 30.000 bis 40.000 Individuen in Frankreich). Seit 2016 läuft vonseiten der Europäischen Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Frankreichs Regierung ist seither bemüht, gegen den illegalen Fang vorzugehen.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
- Anbau aller Feldfrüchte außer Sonnenblumen, Raps, Mais und Zuckerrüben auf kleinparzelligen Feldern mit Verzicht auf Pestizideinsatz in angrenzender Feld- und Waldflur
- Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Streuobstwiesen, Randstreifen, Windschutzstreifen, gut strukturierten Waldrändern entlang von Getreideäckern, auch Anlage von "Lerchenfenstern"; ausreichender Zahl an Singwarten in max. 20 m Entfernung ist zwingend erforderlich
Sonstige Hinweise
- Für den Ortolan führt das LfU seit 2006 ein Artenhilfsprogramm durch
- Gesang bis kurz nach Sonnenuntergang
Ergänzende Informationen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Artenhilfsprogramm Ortolan. Ortolan in Bayern - https://www.lfu.bayern.de/natur/artenhilfsprogramme_voegel/ortolan/index.htm (Abruf am 8. Januar 2018)