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Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
Rote Liste Bayern: | |
Rote Liste Deutschland: | Vom Aussterben bedroht |
Erhaltungszustand Kontinental: | In Bezug auf Status Rastvorkommen: günstig |
Erhaltungszustand Alpin: |
Alpenstrandläufer: erstes Winterkleid
Foto: Christoph Moning
Verbreitung und Bestandssituation
Das Areal des Alpenstrandläufers erstreckt sich zirkumpolar zwischen dem Nordrand gemäßigter Breiten bis in die arktische Tundra, und südwärts bis Mittel- und Westeuropa und Ostasien.
Der Alpenstrandläufer ist alljährlicher Durchzügler, aber kein Brutvogel in Bayern.
Lebensraum und Lebensweise
Für Alpenstrandläufer geeignete Nahrungsflächen sind Schwemm- und Schlickflächen, wie man sie im Binnenland allenfalls im Bereich von Flussmündungen (Binnendeltas) sowie in Kies- und Sandgruben, Rieselfeldern und Kläranlagen findet. Gelegentlich findet man die Vögel auch auf frisch umgebrochenen Äckern oder kurzrasigen überschwemmten Wiesen.
Phänologie
Regelmäßiger, teilweise zahlreicher Durchzügler
Wanderungen: Mittel- bis Langstreckenzieher; im Binnenland v. a. auf dem Herbstdurchzug, Frühjahrsdurchzug tritt zahlenmäßig kaum in Erscheinung
Tagesperiodik: tagaktiv
Zug: nachts
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Als Durchzügler ist der Alpenstrandläufer kein Bestandteil der Roten Listen in Bayern. Auf der Roten Liste der wandernden Vogelarten wird die Art als ungefährdet eingestuft. Die isländische Unterart schinzii wird als vom Erlöschen bedroht geführt.
Der Verlust und die Entwertung von nahrungsreichen Flachwasserzonen und Uferbereichen an Flüssen, Seen und Teichen (z. B. Uferverbau, Gewässerausbau, Bebauung) sowie von Feuchtgebieten und Überschwemmungsflächen in den Auenbereichen mittlerer und größerer Fließgewässer sind Gefährdungen für den Alpenstrandläufer.
Auch die Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten (v. a. Grundwasserabsenkung) kann den Rastbestand beeinträchtigen.
Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (v. a. Freizeitnutzung) kommen hinzu.
Mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen
- Entwicklung von geeigneten Rast- und Nahrungsflächen (v. a. Flachwasserzonen, Schlammufer, Feucht- und Nassgrünland, Überschwemmungsflächen)
- Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (u. a. Lenkung der Freizeitnutzung im Uferbereich von Gewässern)
Ergänzende Informationen
Weiterführende Literatur:
Wahl, J., S. Garthe, T. Heinicke, W. Knief, B. Petersen, C. Sudfeldt & P. Südbeck (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 44: 83-105.
Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. - Ber. Vogelschutz 49/50: 85-97.