Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den Höheren Naturschutzbehörden der Bezirksregierungen. Betreuung und Überwachung ist Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörden.