Naturdenkmale/Landschaftsbestandteile
Naturdenkmale
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmale erfolgt durch Rechtsverordnung. Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
!['Wachsende Fels von Usterling' im Landkreis Dingolfing-Landau ist eine aus Kalksinter aufgebaute mit wasserüberströmten Moos bedeckte Wand von 35 m Länge und fast 5,5 m Höhe. Das kalkreiche Wasser fließt in einem schmalen Rinnsal am oberen Ende der Wand und bildet dabei die Kalkformation aus, so dass der Felsen immer größere Dimensionen bekommt. 'Wachsende Fels von Usterling' im Landkreis Dingolfing-Landau ist eine aus Kalksinter aufgebaute mit wasserüberströmten Moos bedeckte Wand von 35 m Länge und fast 5,5 m Höhe. Das kalkreiche Wasser fließt in einem schmalen Rinnsal am oberen Ende der Wand und bildet dabei die Kalkformation aus, so dass der Felsen immer größere Dimensionen bekommt.](pic/986679_kl.jpg)
![Dreieckiges Schild mit grünem Rand, dem Schriftzug Naturdenkmal und der Silhouette eines Seeadlers. Dreieckiges Schild mit grünem Rand, dem Schriftzug Naturdenkmal und der Silhouette eines Seeadlers.](pic/797958_kl.jpg)
Die "Tassilolinde" nahe des Klosters Wessobrunn im Landkreis Weilheim-Schongau zählt zu den ältesten und mit einem Stammumfang von ca. 14 Meter beeindrucktesten Bäumen in Bayern. Fotos: Bettina Wieditz.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung zum Beispiel wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.
Die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt durch Rechtsverordnung. Dabei werden geschützte Landschaftsbestandteile bis einschließlich 10 ha von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen, bei Schutzobjekten über 10 ha erfolgt die Ausweisung durch die Höhere Naturschutzbehörde.
Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.