Förderprogramm für Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen in Bayern (FEE-2)

Computersimulation, Immissionen einer Mobilfunkantenne, Aufsicht 3 Sektoren Computersimulation, Immissionen einer Mobilfunkantenne, Aufsicht 3 Sektoren

Das Förderprogramm für Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen (FEE-2-Projekt) ist Bestandteil des Mobilfunkpakts in Bayern und wurde im April 2016 um 3 Jahre verlängert. Der Mobilfunkpakt wurde im Zuge der Novellierung der 26. BImSchV am 27.11.2015 von den Paktpartnern unbefristet fortgeschrieben. Kommunale Messungen von elektromagnetischen Feldern in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen werden danach unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Zuwendungen können nur Kommunen in Bayern erhalten.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind folgende Maßnahmen entweder einzeln oder in Kombination:

  • Vorher-Messung
    Messung der durch Mobilfunk hervorgerufenen elektromagnetischen Felder vor Errichtung einer neuen oder Änderung einer bestehenden Mobilfunkbasisstation im Gebiet der Kommune.
  • Prognoseberechnungen
    Immissionsprognoseberechungen, der durch eine Errichtung oder Änderung einer Mobilfunkbasisstation im Gebiet der Kommune zu erwartenden elektromagnetischen Felder. Prognoseberechnungen sind förderfähig, wenn Standortalternativen für die Mobilfunkbasisstation zur Verfügung stehen.
  • Nachher-Messung
    Messung der elektromagnetischen Felder nach Inbetriebnahme einer oder mehrerer Mobilfunkbasisstationen im Gebiet der Kommune, oder deren Änderung. Nachher-Messungen ohne Vorher-Messungen sind nur möglich, wenn spätestens ½ Jahr nach der Inbetriebnahme bzw. der Änderung der Mobilfunkbasisstation ein Förderantrag gestellt wird.
  • Zusätzliche Messungen
    Weiterer Funkdienste wie Hörfunk, Fernsehen, betriebliche Funkdienste, Amateurfunk, DECT-Telefone oder Radar können einmalig (entweder bei Vorher- oder bei Nachher-Messung) einbezogen werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert. Die Zuweisung beträgt 90% der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57% und der bayerische Staat 33%.

FEE-2-Fördergrundsätze und FEE-2-Merkblatt

In den FEE-2-Fördergrundsätzen wird der Gegenstand, Art und Umfang der Förderung sowie die Antragstellung genau beschrieben. Das FEE-2-Merkblatt enthält wichtige Informationen zur Auftragsvergabe für die Kommune und beschreibt die Anforderungen an die Messstellen im Rahmen des FEE-2-Projekts. Geförderte Messungen im Rahmen des FEE-2-Projekts können nur von Messstellen durchgeführt werden, die in der Liste der Messstellen aufgeführt sind.

Ergebnisse aus acht Jahren FEE-2-Messungen (2001-2008)

Die 24-seitige Broschüre "Wissenschaf(f)t Vertrauen" fasst die bisherigen Ergebnisse der geförderten Mobilfunkmessungen in bayerischen Städten und Gemeinden aus acht Jahren zusammen und gibt einen Überblick über typische Immissionen in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen. Basis der Broschüre bilden 1.900 Messpunkte in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen aus 350 Messprotokollen, die im Rahmen des FEE-2-Projekts entstanden und vom LfU zur Verfügung gestellt wurden.

Die Auswertung der FEE-2-Immissionsdatenbank zeigt, dass an sämtlichen bayerischen Messpunkten die in Deutschland gültigen Grenzwerte der 26.BImSchV deutlich unterschritten werden. Im Mittel wurde an allen Messorten der Grenzwert der elektrischen Feldstärke zu rund 3,6% ausgeschöpft. An der Hälfte der Messpunkte lag die Grenzwertausschöpfung der Feldstärke sogar unter 1,2% (Median).

Die Broschüre "Wissenschaf(f)t Vertrauen" wurde vom Informationszentrum Mobilfunk e.V. in Kooperation mit dem Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST) unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Landesamts für Umwelt herausgegeben. Eine gedruckte Version ist beim IZMF kostenlos erhältlich.

Alle wichtigen FEE-2-Infos

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