Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern

In Bayern werden stationäre Bodenbehandlungsanlagen mit einer genehmigten Kapazität von ca. 700.000 t/a betrieben.

Bei der Altlastensanierung gilt im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes stets der Grundsatz "Behandeln vor Ablagern". Dieser Grundsatz ist auch im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz festgeschrieben.
Zur Schonung natürlicher Ressourcen ist es sinnvoll, schadstoffbelastete Böden soweit zu reinigen, dass sie verwertet und als Ersatz für Rohstoffe verwendet werden können. Hierzu sind Bodenbehandlungsanlagen notwendig.

Dieser Atlas dient Ingenieurbüros, Kreisverwaltungsbehörden sowie Entsorgungspflichtigen als Informationsangebot im Zusammenhang mit der Entsorgung von verunreinigten Böden.

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