Bildbeschreibung Ablaufschema Die Abbildung zeigt, wie ab 2032 gemäß der Klärschlammverordnung verwertet werden kann. Für Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten Ausbaugröße und weniger als 2 % Phosphor im Klärschlamm kann der Klärschlamm bodenbezogen, in der Mitverbrennung oder der Monoverbrennung mit anschließender Phosphorrückgewinnung verwertet werden. Für Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten Ausbaugröße, aber mindestens 2 % Phosphor ist ebenfalls die bodenbezogene Verwertung und die Monoverbrennung mit anschließender Phosphorrückgewinnung möglich. Die Mitverbrennung ist nur möglich, wenn entweder die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder aus dem Klärschlamm rückgewonnen wird. Bei größeren Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ist im Gegensatz dazu keine bodenbezogene Verwertung möglich und keine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung gegeben.