Umgang mit dem Hochwasserrisiko in Bayern

Hochwasser ist ein natürlicher Prozess und ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Große Hochwasserereignisse lassen sich nicht verhindern, wir können uns jedoch auf sie einstellen. Um die Entstehung von Schäden möglichst zu vermeiden, müssen geeignete Strategien entwickelt werden, um dem Hochwasser zu begegnen.

Der Freistaat Bayern setzt im Umgang mit Hochwasser auf ein vorausschauendes Risikomanagement. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements werden Hochwassergefahren und -risiken abgeschätzt und bewertet. Anschließend werden Maßnahmen entwickelt, mit denen die Risiken nachhaltig reduziert werden können. Eine hundertprozentige Sicherheit vor Hochwasser gibt es dabei allerdings nicht. Es verbleibt stets ein Risiko. Ein wichtiger Teil des Risikomanagements ist es daher, auch extreme Hochwasserereignisse zu betrachten. Diese sind durch klassische Hochwasserschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Deiche, alleine nicht beherrschbar.

Im Jahr 2007 wurde die europäische "Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) erlassen. Sie bildet die rechtliche Grundlage des Hochwasserrisikomanagements. Die darin enthaltenen Regelungen wurden im März 2010 in deutsches und bayerisches Recht (Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz) übernommen. Vorgesehen ist ein dreistufiges Vorgehen mit vorgegebenen Fristen, das sich alle sechs Jahre wiederholt:

  • Vorläufige Risikobewertung
  • Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
  • Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Das Thema Hochwasser betrifft viele unterschiedliche Belange wie beispielsweise kommunale Planung, Katastrophenschutz, Landwirtschaft und Naturschutz. Hochwasserrisikomanagement soll einen Risikodialog zwischen den verschiedenen Akteuren anstoßen. Hier gilt: Gemeinsam können wir mehr erreichen als im Alleingang. Jeder kann mit Maßnahmen aus seinem Zuständigkeitsbereich zur Risikominderung beitragen! Um mehr über die Zuständigkeiten und Vorsorgemöglichkeiten aller Akteure zu erfahren, können Sie sich genauer in einer der zehn regionalen Flussgebietsbroschüren informieren („Wann trifft uns das Wasser? – Hochwasser- und Starkregenrisiken gemeinsam reduzieren“). Sie enthalten außerdem Erfahrungsberichte, die die Verringerung des Risikos und der Schäden durch Maßnahmenumsetzungen verdeutlichen.

Die Maßnahmen, die in der Zuständigkeit der Wasserwirtschaftsverwaltung liegen, werden seit 2001 im Rahmen des "Hochwasserschutz Aktionsprogramm 2020 – für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Bayern" (AP 2020) koordiniert. Das AP 2020 ermöglichte die Umsetzung von zahlreichen Maßnahmen aus den drei Handlungsfeldern "Natürlicher Rückhalt", "Technischer Hochwasserschutz" und "Hochwasservorsorge". Nach über der Hälfte der Laufzeit des AP 2020 und dem verheerenden Hochwasser im Juni 2013 wurde das Programm angepasst und zum Programm " AP 2020plus" fortgeschrieben. Die bewährte Schutzstrategie wird dabei fortgesetzt und die Anstrengungen im Hochwasserschutz werden nochmals verbessert und weiter beschleunigt. Das AP 2020plus stellt zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen bereit und stellt mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm Bayerns dar.

Das AP 2020plus ist Teil des Hochwasserrisikomanagements. Während beim Risikomanagement verschiedene Akteure beteiligt sind, konzentriert sich das AP 2020plus auf Maßnahmen, die in der Zuständigkeit der Wasserwirtschaftsverwaltung liegen. Als wasserwirtschaftliches Programm muss es durch Maßnahmen anderer Träger (zum Beispiel Bürger, Gemeinde, Katastrophenschutz) ergänzt werden.

Das neue Logo des Aktionsprogrammes 2020plus verbindet die alte Darstellung aus drei Handlungsfeldern mit dem Kreislauf des Hochwasserrisikomanagements. Der Kreislauf außen gliedert sich in die Aspekte Nachsorge, Vermeidung, Schutz und Vorsorge. Der innere farbig unterlegte Kreis ist ebenfalls in diese Teile gegliedert, wobei der Aspekt Schutz noch in den technischen Hochwasserschutz und den natürlichen Rückhalt untergliedert wird.Das Aktionsprogramm 2020plus vereint die Handlungsfelder des Aktionsprogramm 2020 mit dem Kreislauf des Hochwasserrisikomanagements

Hochwasserrisikomanagement und damit auch das AP2020plus orientieren sich bei der Auswahl von Maßnahmen am Kreislauf des Risikomanagements. Dieser umfasst die vier Hauptbereiche Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Nachsorge (Wiederherstellung/Regeneration/Überprüfung). Gedanklicher Ausgangspunkt für den Kreislauf ist dabei ein Hochwasserereignis. An die Bewältigung des Hochwasserereignisses schließt sich jeweils eine Auswahl von Maßnahmenarten an. Zunächst ist es nach einem Hochwasserereignis wichtig, die nachteiligen Folgen zu beseitigen und den Wiederaufbau voranzutreiben. Weitere Maßnahmen decken den Zeitraum bis zum nächsten Hochwasserereignis ab. Selbstverständlich kann das Risikomanagement zu jedem Zeitpunkt einsetzen – der Kreislauf stellt keine Priorisierung oder Hierarchie, sondern nur eine logische Einordnung dar.

Staatliche und kommunale Anstrengungen und Programme bilden die Basis für einen planvollen Umgang mit dem Hochwasserrisiko. Sie alleine reichen jedoch nicht aus, denn Hochwasserschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Das Risiko wird handhabbar, wenn jeder Akteur seine Verantwortung wahrnimmt: Diese reicht vom Staat bei den Schutzmaßnahmen über die Gemeinden bei der Bauleitplanung und die Versicherungen für die Elementarschadensabsicherung bis hin zu jedem einzelnen Betroffenen bei der Eigenvorsorge.

Informieren Sie sich darüber, welche Maßnahmen der Eigenvorsorge möglich sind und wie Sie sich im Hochwasserfall verhalten sollen indem Sie die Unterseiten "Eigenvorsorge" und "Verhalten im Hochwasserfall" besuchen.

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