Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Ebersberg

Natur: Nr. 25 / Mittwoch, 18. Mai 2016

Soll-und-Haben-Check für die Natur: Modellprojekt zum Ausgleichs- und Ersatzflächen-Monitoring im Landkreis Ebersberg gestartet

+++ Eine Streuobstwiese für den neuen Parkplatz, ein Gehölzsaum für eine Maschinenhalle – unvermeidbare Schäden an Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen und sonstige Eingriffe müssen nach den gesetzlichen Regelungen soweit wie möglich wieder ausgeglichen werden. Am Beispiel von Flächen im Landkreis Ebersberg erarbeiten Fachleute im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) und in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg jetzt ein praxisorientiertes Konzept zur effizienten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen. "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sorgen für einen Interessensausgleich zwischen der notwendigen Inanspruchnahme von Flächen und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Damit Schäden an der Natur durch Eingriffe wie etwa Bauvorhaben wiedergutgemacht werden, müssen die Maßnahmen vom Verursacher aber auch richtig umgesetzt werden. Das Konto darf nicht nur auf dem Papier ausgeglichen sein, die Maßnahmen müssen in der Natur auch ihre Wirkung entfalten", erläuterte Claus Kumutat, Präsident des LfU anlässlich des offiziellen Projektstarts. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist für die Kontrolle der Umsetzung nicht die untere Naturschutzbehörde zuständig, sondern die Behörde, die den Eingriff genehmigt hat. "Die zuständigen Behörden müssen in der Lage sein, die Umsetzung mit vertretbarem Aufwand überprüfen zu können. In der Praxis stellen wir fest, dass die Kontrolle für die Genehmigungsbehörden wie beispielsweise die Baubehörden oder auch die Gemeinden nicht immer einfach ist. Wir freuen uns, dass der Landkreis Ebersberg als Modellregion dazu beitragen kann, die Verfahren bayernweit zu vereinfachen", betonte Landrat Robert Niedergesäß. +++

Die Untersuchung erfolgt beispielhaft anhand von 100 Ausgleichs- und Ersatzflächen im Landkreis Ebersberg, die nach dem Zufallsprinzip unter Einhaltung einer bestimmten Verteilung nach Eingriffstypen, Pflegemaßnahmen und Entwicklungszielen ausgewählt werden. Die entwickelte Prüfmethodik soll dadurch die Bandbreite an Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen. Außerdem finden weitere Faktoren Berücksichtigung, wie etwa in welcher Jahreszeit die Kontrolle stattfindet oder wie viel Zeit seit der Herstellung der Kompensationsfläche bereits vergangen ist.

Das Projekt wird mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt und soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

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