Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter
Wiesenbrüterschutz in Bayern hat eine über 30jährige Geschichte. Bereits vor 1980 wurde von Ornithologen der Schwund einiger zuvor weit verbreiteter Wiesenvogelarten zunächst qualitativ festgestellt, bis mit einer ersten landesweiten Kartierung der Bestände 1980 eine Vergleichsgrundlage geschaffen wurde. Seitdem konnte ein annähernd kontinuierlicher Niedergang der Leitart der Wiesenbrüter, dem Großen Brachvogel, dokumentiert werden, der bis heute anhält. Auch den anderen großen Wiesenbrüterarten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Bekassine ist es ähnlich ergangen.
Agenda Wiesenbrüter
Mit der Agenda Wiesenbrüter hat das LfU einen Handlungsleitfaden für den zukünftigen Umgang mit der bedrohten Lebensraumgemeinschaft des feuchten Grünlandes erstellt. Sie ist Teil des Biodiversitätsprogramms 2030 der Bayerischen Staatsregierung.
Trotz zahlreicher Maßnahmen konnte der Negativtrend bis jetzt, wenn überhaupt, nur verlangsamt werden. Von den neun besonders relevanten Wiesenbrüterarten gelten sieben Arten als vom Aussterben bedroht, Kategorie 1 nach Roter Liste Bayern 2016. Die andern zwei Wiesenbrüterarten sind stark gefährdet, Kategorie 2 nach Roter Liste Bayern 2016. In einigen Gebieten allerdings, in denen durch engagierte Verbände oder über staatlich finanzierte Fachleute eine intensive Betreuung der Landwirte und anderer Akteure sowie eine fachliche Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen gewährleistet ist, ist die Bilanz positiv oder sind die Bestände stabil. Die Agenda zum Wiesenbrüterschutz in Bayern wurde 2015 veröffentlicht, und ist eine Bilanz der bisherigen Aktivitäten und ein Kompendium des heutigen Wissens um den Wiesenbrüterschutz in Bayern. Sie beinhaltet auch konkrete Vorschläge für einen effektiveren Schutz dieser seltenen und gefährdeten Arten.
Das Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter soll dazu beitragen die Kernpunkte der Wiesenbrüter-Agenda umzusetzen und dadurch zu einer Stabilisierung bzw. Zunahme der bayerischen Populationen führen. Zielarten des Projekts sind Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine, Wachtelkönig, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer. Der Kiebitz nimmt eine Sonderstellung ein, da er häufig ein Erstgelege in Wiesen anlegt und bei Verlust des Geleges ein Nachgelege auf Ackerflächen anlegt. Schutzmaßnahmen für die Wiesenbrüterarten des AHPs werden auch anderen, noch häufigeren Arten der Wiesen, wie zum Beispiel der Wiesenschafstelze, der Feldlerche, aber auch wirbellosen Tierarten und Blütenpflanzen, zu Gute kommen.